0213.10 Abbruch + Neubau einer Kita Weingärten (Eschborn)- Technische Gebäudeausrüstung TGA Elektro LP 1 - 3, 5 - 9 gem. HOAI § 55 ff.
Description du marché
Fachplanungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung TGA Elektro gemäß HOAI § 55 ff LPH 1 - 3, 5 - 9 für den Neubau einer Kita. Das Bestandsgebäude, dass aktuell als Kindertagesstätte genutzt wird, soll abgebrochen werden. Auf dem Gelände soll anschließend ein 2-geschoßiger Neubau mit gleicher Nutzung errichtet werden. Energetische und nachhaltige Vorgaben sowie Vorgaben der ArbSchG und DGUV (Unfallkasse NRW) für den Bau, Ausstattung und Einrichtung von sicheren Kitas müssen berücksichtigt werden. Eine besondere Planungsaufgabe besteht darin, den Neubau kindgerecht, nachhaltig und barrierefrei zu gestalten. Die Immobilie umfasst erfahrungsgemäß 1 200 qm Wohn- und Nutzfläche, hinzu kommen bis zu 6 ausgewiesene Kfz-Stellplätze. Die Gebäudetechnik Starkstrom und fernmelde- + informationstechnischen Anlagen sollen dem aktuellen Stand der Technik und den Anforderungen einer Kita entsprechen. Grobkosten Stand Mai 2024: Elektrotechnische Anlagen - Kstgr. 440 ca. 98.000 EUR netto Fernmelde- + inf. Anlagen - Kstgr. 450 ca. 18.000,00 EUR netto. Folgende Veröffentlichungen sind zu beachten: - Richtlinien für Kindergärten - Bau und Ausrüstung - GUV-SR 2002 - DGUV Vorschrift 82 "Kindertageseinrichtungen", Branchenregel Kindertageseinrich-tung- DGUV Regel 102-602 - Die Jüngsten in Kindertageseinrichtungen sicher bilden und betreuen - DGUV Information 202-093 - Kindertageseinrichtungen sicher gestalten - UKH SR Band 8 - Naturnahe Spielräume - DGUV Information 202-019 - Außenspielflächen und Spielplatzgeräte - DGUV Information 202-022 - Wahrnehmungs- und Bewegungsförderung in Kindertageseinricht. - DGUV Information 202-062 - Handlungshilfe z. Gefährdungsbeurteilung in Kitas - UKH SR Band 17 - Sichere KiTa - UK NRW (Stand: 09/2022) Weitere Angaben sind aus der anliegenden Projektbeschreibung zu entnehmen. Die entsprechende Anforderung der Honorierung aller Leistungen erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs bei den Bewerbern, die in das Verhandlungsverfahren aufgenommen werden. Der Bauherr behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen.
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