026-E-2405_ RV Grafik-, Druck- und Kommunikationsdienstleistungen
Description du marché
Dieser Rahmenvertrag umfasst Dienstleistungen rund um die Strategische und gestalterische Beratung, Konzeption und Umsetzung von Grafik- und Kommunikationsprodukten für Print und Web für unterschiedliche Projekte der ZUG-Öffentlichkeitsarbeit inklusive der gesamten Unternehmenskommunikation sowie aller Kompetenzzentren und Förderprogramme. Die mit diesem Vergabeverfahren verbundenen Aufträge werden in fünf Losen vergeben, die in fachliche Kategorien aufgeteilt werden: - Los 1 Branding-Agentur - Strategische Beratung, Markenarchitektur und Corporate Design - Los 2 Design-Agentur - Umsetzung von Print- und Web-Produkten - Los 3 Office-Agentur - Erstellung von Microsoft-Office-Vorlagen - Los 4 Dienstleistungen im Bereich Druck - Los 5 Kommunikationsagentur - Strategische Beratung, Kampagnen, Konzepte Für alle Lose gilt: - Es ist eine Hauptansprechperson zu benennen, die den Auftrag koordiniert und nur in Ausnahmefällen (Urlaub, Krankheit) vertreten wird. - Bieter*innen können für ein oder mehrere Lose ein Angebot abgeben. Das Angebot muss sich auf alle Leistungen eines Loses beziehen. - Die Angebotsstellung und Abrechnung erfolgt laut Preisblatt. - Für alle final ausgearbeiteten Produkte und Dateien erhält die ZUG das zeitlich und räumlich uneingeschränkte Nutzungsrecht. Spätestens zum Ende eines jeden (Grafik-)Projekts/Einzelabrufs werden alle offenen, bearbeitbaren Dateien der finalen Version an die ZUG übergeben (Ausnahme hier: Los 4 und Los 5). - Ebenso sind grundsätzlich die spezifischen CD-Vorgaben der ZUG, deren Kompetenzzentren und Förderprogrammen zu beachten. Die ZUG ist verpflichtet, die erforderlichen technischen Voraussetzungen für deren Umsetzung (z. B. Farbpalette, Schriften) zu schaffen. Ergänzende oder abweichende Designvorgaben sind im jeweiligen Einzelabruf/Projekt zwischen der Auftraggeberin (AG) und der Auftragnehmerin (AN) abzustimmen und von der AN zu berücksichtigen. - Eine Vielzahl der zu erstellenden Produkte orientiert sich stark am Styleguide der Bundesregierung (https://styleguide.bundesregierung.de/sg-de), dieser ist daher bei allen Anfragen eigenständig zu berücksichtigen. - Während der Vertragslaufzeit können die Rahmenvereinbarungen gemäß § 13 Abs. 1 des Dienstleistungsvertrages i.V.m. I.4. der Besonderen Vertragsbedingungen ordentlich gekündigt werden. Die AG ist - vorbehaltlich weiterer gesetzlicher oder vertraglicher Kündigungsgründe - berechtigt einzelne Rahmenvereinbarungen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, wenn aus Sicht der AG ein erheblicher Dissens über die Gestaltung und Durchführung des Auftrags vorliegt, der eine weitere Zusammenarbeit unmöglich macht. Dies ist insbesondere dann gegeben, wenn mindestens dreimal nacheinander oder mindestens dreimal in einem Zeitraum von 9 Monaten eine AN die Leistungserbringung ablehnt bzw. nicht fristgerecht erbringen kann. - Es ist pro Los ein geschätztes Gesamtvolumen genannt. Es handelt sich hier um eine gemittelte Schätzmenge, d.h. es kann zu Umverteilung dieser Volumina innerhalb der Lose kommen. Des Weiteren kann es bei mangelnder Verfügbarkeit der Auftragnehmer ebenfalls zu Umverteilungen kommen. - Höchstabrufvolumen der Vergabe (alle Lose, Gesamtvertragslaufzeit): 2.885.000,00 Euro. - Mit Abschluss der Rahmenvereinbarung wird weder ein Anspruch auf ein bestimmtes Auftragsvolumen noch auf die Erteilung einer bestimmten Anzahl an Abrufen begründet. Alle Leistungen werden durch Einzelaufträge beauftragt. Grundsätzlich beinhaltet ein Einzelauftrag ein gesamtes Projekt. Es können auch einzeln benannte Teilleistungen abgerufen werden.
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