062-E-2405_RV Officeagentur
Description du marché
Dieser Rahmenvertrag umfasst Dienstleistungen rund um die Erstellung von Officevorlagen für unterschiedliche Projekte der ZUG-Öffentlichkeitsarbeit inklusive der gesamten Unternehmenskommunikation sowie aller Kompetenzzentren und Förderprogramme. Die AG sucht eine auf Office-Programme spezialisierte Agentur zur Weiterentwicklung bestehender Vorlagen im Corporate Design (CD) sowie Erstellung neuer Vorlage und Dateien. Ein Schwerpunkt liegt hier auf Wordvorlagen und PowerPoint-Mastervorlagen. Die Gestaltung der Vorlagen basiert auf verschiedenen Corporate Designs und beispielsweise in Adobe InDesign oder Illustrator erstellen Designs. Sie arbeiten hierbei eng mit unserer internen Grafik sowie ggf. unserer externen Grafikagentur zusammen. Das geschätzte Gesamtvolumen für den Auftrag inklusive aller nachfolgend aufgeführten Leistungen beträgt 300.000,00 Euro für die gesamte Vertragslaufzeit. Die folgenden Leistungen beziehen sich auf die MS Office Programme Word, PowerPoint und Excel für das Betriebssystem Microsoft Windows (in den durch die AG genutzten Versionen). - Der AN stellt ein Projektteam mit einer festen Projektmanager*in sowie mindestens zwei Personen für die Umsetzung der Vorlagen zur Verfügung - Die Angebotsstellung und Abrechnung erfolgt laut Preisblatt. - Für alle final ausgearbeiteten Produkte und Dateien erhält die ZUG das zeitlich und räumlich uneingeschränkte Nutzungsrecht. Spätestens zum Ende eines jeden (Office-)Projekts/Einzelabrufs werden alle offenen, bearbeitbaren Dateien der finalen Version an die ZUG übergeben. - Ebenso sind grundsätzlich die spezifischen CD-Vorgaben der ZUG, ihrer Kompetenzzentren und Förderprogrammen zu beachten. Die ZUG ist verpflichtet, die erforderlichen technischen Voraussetzungen für deren Umsetzung (z. B. Farbpalette, Schriften) zu schaffen. Ergänzende oder abweichende Designvorgaben sind im jeweiligen Einzelabruf/Projekt zwischen der Auftraggeberin (AG) und der Auftragnehmer (AN) abzustimmen und von der AN zu berücksichtigen. - Eine Vielzahl der zu erstellende Produkte orientiert sich stark am Styleguide der Bundesregierung (https://styleguide.bundesregierung.de/sg-de), dieser ist daher bei allen Anfragen eigenständig zu berücksichtigen. - Während der Vertragslaufzeit können die Rahmenvereinbarungen gemäß § 13 Abs. 1 des Dienstleistungsvertrages i.V.m. I.4. der Besonderen Vertragsbedingungen ordentlich gekündigt werden. Die AG ist - vorbehaltlich weiterer gesetzlicher oder vertraglicher Kündigungsgründe - berechtigt, einzelne Rahmenvereinbarungen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, wenn aus Sicht der AG ein erheblicher Dissens über die Gestaltung und Durchführung des Auftrags vorliegt, der eine weitere Zusammenarbeit unmöglich macht. Dies ist insbesondere dann gegeben, wenn mindestens dreimal nacheinander oder mindestens dreimal in einem Zeitraum von 9 Monaten eine AN die Leistungserbringung ablehnt bzw. nicht fristgerecht erbringen kann. - Es ist ein geschätztes Gesamtvolumen genannt. Es handelt sich hier um eine gemittelte Schätzmenge. Höchstabrufvolumen der Vergabe: 300.000,00 Euro. - Mit Abschluss der Rahmenvereinbarung wird weder ein Anspruch auf ein bestimmtes Auftragsvolumen noch auf die Erteilung einer bestimmten Anzahl an Abrufen begründet. Alle Leistungen werden durch Einzelaufträge beauftragt. Grundsätzlich beinhaltet ein Einzelauftrag ein gesamtes Projekt. Es können auch einzeln benannte Teilleistungen abgerufen werden.
Pouvoir adjudicateur
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