10-14-24-089, Sanierung ehem. Zollamt Pinneberg, Planungsleistung Tragwerksplanung
Description du marché
Das ehemalige "Zollamt Pinneberg" befindet sich im innersten Zentrum Pinnebergs in direkter Nachbarschaft zur Landdrostei auf einem 1.489 qm großen Grundstück. Bei dem Gebäude handelt es sich um ein 1954 errichtetes Verwaltungsgebäude. Ursprünglich waren in dem Gebäude das Zollamt mit Schalterraum und drei Dienstwohnungen, später das Zollamt mit Öffentlichkeitsbereich und Büros untergebracht. Der Baukörper verfügt über ein Kellergeschoss mit Technik-, Luftschutz- und Lagerräumen, ein Erdgeschoss als Hochparterre, ein 1. Obergeschoss und ein im Laufe der Nutzungsperiode ausgebautes Dachgeschoss. Die mittig angeordneten Flure sind schmal geschnitten und die angrenzenden Büros für heutige Verhältnisse sehr kleinteilig. Dies war in der ursprünglichen Nutzung begründet. Der Innenausbau stammt dem Eindruck nach größtenteils noch aus den 1950er Jahren. Das Gebäude ist aktuell leerstehend, wird fortwährend beheizt und die Gebäudetechnik ist weiterhin in Betrieb. Die Liegenschaft wurde vom Kreis Pinnerberg von der BImA (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) gekauft. Am Gebäude ist ein deutlicher Unterhaltungsstau festzustellen. Das ehemalige "Zollamt Pinneberg" steht heute unter Denkmalschutz. Der Schutzumfang erstreckt sich auf das gesamte Objekt und damit sowohl auf die Außenhaut als auch auf den Innenraum. Es ist beabsichtigt, eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen durchzuführen. In der ersten Phase werden die Leistungsphasen 1-3 gem. HOAI beauftragt. Nach Freigabe von weiteren Planungsschritten durch den Kreistag werden die Leistungsphasen 4-6 nachbeauftragt auf der Basis des Angebotes aus dem Ausschreibungsverfahren. Zum Angebot zählende Unterlagen dürfen nicht durch bloße Mitteilung eines Hyperlinks, Cloudzuganges und/oder Bereitstellung außerhalb der von der Vergabestelle für dieses Vergabeverfahren verbindlich erklärten Zugangswege zur Verfügung gestellt werden. Anderenfalls gelten diese als fehlend, verbunden mit den jew. daraus folgenden, vergaberechtlichen Konsequenzen. Soweit Unterlagen elektronisch eingereicht werden (müssen), sind dabei die Vorgaben des für dieses Vergabeverfahren für verbindlich erklärten Zugangsweges an Dateityp, Dateigröße und/oder Dateiname einzuhalten bzw. durch Umformatierung, Dateiaufteilung und/oder Änderung des Dateinamens entsprechend anzupassen. Eingereichte Unterlagen, die nicht diesen Anforderungen entsprechen, gelten als fehlend, verbunden mit den jew. daraus folgenden, vergaberechtlichen Konsequenzen.
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