13377 - Neubau Rettungswachen, Halle (Westf.) und Steinhagen, Vergabeverfahren TGA HLS
Description du marché
Der Kreis Gütersloh liegt in Nordrhein-Westfalen (Ostwestfalen-Lippe). Der Kreis Gütersloh plant die Errichtung von zwei Rettungswachen an den Standorten Halle (Westfalen) und Steinhagen. Das Grundstück am Standort Halle (Westfalen) liegt unmittelbar nördlich an der Osnabrücker Straße im Hessler Feld (Postleitzahl 33790) und wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Der geplante Standort für die Rettungswache Steinhagen liegt an der Bahnhof-/Liebigstraße in der Gemeinde Steinhagen (Postleitzahl 33803). Es handelt sich um Hof-, Frei-, und Wirtschaftsflächen. Ziel ist es, an beiden Standorten weitgehend gleiche Gebäude nach einheitlichen Anforderungen bauen zu lassen. Für den Standort Halle (Westfalen) sind zusätzliche Einrichtungen für einen Krankentransportwagen vorgesehen. Oberster Planungsgrundsatz des Kreis Gütersloh ist es, die Summe aus Investitions- und Betriebskosten über die Lebensdauer des Gebäudes zu minimieren. Ein minimaler Energieverbrauch, minimale Kosten bei voller Versorgung und Aufrechterhaltung des Nutzerkomforts sowie die nachhaltige Reduzierung der Umweltbelastungen sind wichtige Ziele. Künftige Bau- und Nutzungskosten sind möglichst gering zu halten. Baukosten dürfen nicht mit der Folge eingespart werden, dass die Einsparungen durch absehbare höhere Nutzungskosten (insbesondere Betriebs- und Instandsetzungskosten) aufgezehrt werden. Die hier abgefragten Ingenieurleistungen der Technischen Ausrüstung betreffen - vorbehaltlich der stufenweisen Vergabe - Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 (vgl. § 55 Abs. 1 Satz 2 HOAI) des Leistungsbildes Technische Ausrüstung der Anlagengruppen 1 (Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen) und 3 (Lufttechnische Anlagen) des § 53 Abs. 2 Nr. 1, 3 HOAI sowie die Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 9 (vgl. § 55 Abs. 1 Satz 2 HOAI) der Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen) des § 53 Abs. 2 Nr. 2 HOAI, jeweils für die Standorte Halle (Westfalen) und Steinhagen. Honorarabrechnungen des Auftragnehmers werden die vertraglichen Regelungen und nachrangig die HOAI 2021 zu Grunde gelegt. Es erfolgen getrennte Abrechnungen des Honorars je Standort unter Beachtung der nachstehenden sowie im Vertrag vorgesehenen Einzelheiten. Es werden grundsätzlich je Standort die Prozentwerte nach § 55 Abs. 1 HOAI vergütet. Ausnahmen: Da bei Anlagengruppe 2 in der LPH 2 die Grundleistung e) Vorverhandlungen mit Behörden über die Genehmigungsfähigkeit und mit den zu beteiligenden Stellen zur Infrastruktur und bei der LPH 3 die Grundleistung e) Verhandlungen mit Behörden und mit anderen zu beteiligenden Stellen über die Genehmigungsfähigkeit entfallen, hat die Vergabestelle hier moderate Abschläge vorgesehen. LPH 4 ist bei Anlagengruppe 2 nicht erforderlich. Bei LPH 7 wird bei allen Anlagengruppen ein Abzug von 2 % vorgenommen, da hier die Grundleistungen Einholen von Angeboten, Führen von Bietergesprächen und Mitwirken bei der Auftragsvergabe durch den Auftraggeber durchgeführt werden. Die ausgenommenen Grundleistungen müssen daher vom Auftragnehmer nicht erbracht werden. Für den Standort Steinhagen wird ferner eine Minderung der Prozentsätze für die Leistungsphasen 1 bis 6 gemäß § 54 Abs. 3 i.V.m. § 11 Abs. 3 HOAI vorgenommen. Diese Anpassung beruht darauf, dass im Wesentlichen gleiche Anlagen unter weitgehend vergleichbaren Bedingungen für im Wesentlichen gleiche Objekte errichtet werden sollen. Planung und Umsetzung der beiden Rettungswachen sollen sich an dem vom Kreis Gütersloh beispielhaft erstellten Grundriss einer Rettungswache orientieren. Die vorläufigen Raumplanungen sehen für den Standort Halle (Westfalen) eine BGF von 755,46 qm vor, für den Standort Steinhagen von 539,70 qm. Die DIN 13049 I 2023-03 für Rettungswachen ist einzuhalten. Die vorläufig geschätzten Baukosten (je netto) belaufen sich für den Standort Halle für die Kostengruppe (KG) 400 (Technische Anlagen) auf EUR 422.441,40 netto, davon KG 410 EUR 90.402,46, KG 420 EUR 76.461,89 sowie KG 430 EUR 34.217,75 und für den Standort Steinhagen für die KG 400 auf EUR 300.635,09 netto, davon KG 410 EUR 64.335,91, KG 420 EUR 54.414,95 sowie KG 430 EUR 24.351,44. Der Kreis Gütersloh strebt nach Möglichkeit Zuwendungen an. Sollten Zuwendungen bewilligt werden, informiert der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich. Der Auftragnehmer wird in diesem Fall die sich aus Zuwendungen ergebende Anforderungen beachten.
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