2024_04_Objektsicherungsleistungen
Description du marché
1. Bestreifung ausgewählter Immobilienobjekte (Abrufleistung) Die Bestreifung des Bestandes beinhalten Treppenhäuser, Höfe, Dachböden, Kellergänge, Laubengänge, Garagenhöfe/ Parkplätze und Tiefgaragen sowie Außenanlagen zur Verhinderung von Straftaten sowie deren Aufklärung. Beschmutzungen und Beschädigungen an den Gebäuden, ihren Bestandteilen oder den Außenanlagen und dortiger Einrichtungen sind durch offensives Auftreten zu verhindern, Verursacher zu personifizieren und dem AG mitzuteilen. Im Rahmen der Bestreifungen sind die Hauseingangs- und Außenbeleuchtung zu kontrollieren und Schäden dem AG zu melden. Optional erfolgt die Bestreifung mittels GPS. 1.1. Tagstreife 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr Bestreifung durch zwei Sicherheitsmitarbeiter Überprüfung der Einhaltung der Hausordnung Dokumentation von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten Dokumentation der Einsätze als Wochenbericht Ruhestörendem Lärm, jegliches provokative Auftreten gegenüber Bewohnern und anderen dem Charakter und der Zielstellung der Wohnhäuser widersprechenden Erscheinungen ist aktiv entgegenzuwirken. Bei Notwendigkeit ist die Polizei anzufordern. Verdrängen von Obdachlosen und Konsumenten Reaktionszeiten: Der AN muss innerhalb 48h nach Abruf der Leistung durch den AG die Leistungserbringung gewährleisten 1.2. Nachtstreife 18:00 Uhr bis 02:00 Uhr Bestreifung durch zwei Sicherheitsmitarbeiter Überprüfung der Einhaltung der Hausordnung Dokumentation von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten Dokumentation der Einsätze als Wochenbericht Ruhestörendem Lärm, jegliches provokative Auftreten gegenüber Bewohnern und anderen dem Charakter und der Zielstellung der Wohnhäuser widersprechenden Erscheinungen ist aktiv entgegenzuwirken. Bei Notwendigkeit ist die Polizei anzufordern. Verdrängen von Obdachlosen und Konsumenten Die zu bestreifenden Objekte werden durch den Auftraggeber in Bestreifungsverbunde zusammengefasst. Der Auftraggeber ist berechtigt diese zu erweitern bzw. verkleinern. Die Zuordnung erfolgt im örtlichen und sachlichen Zusammenhang. Bei nicht klarer Zuordnung wird ggf. ein neuer Bestreifungsverbund gebildet. 2. Schließdienst an Spielplätzen, Bolzplätzen und Hofdurchgängen (Abrufleistung) Kontrolle und Auf- und Verschluss der Bolzplätze Zeitraum: 01.04. – 31.10. eines Jahres Montag – Samstag zu vorgegebenen Zeiten 3. Kontrolle des Winterdienstes (Regelleistung) Durchführung von bedarfsabhängigen Kontrollen zur Ausführung einer ordnungsgemäßen Winterdienstausführung in der Winterdienstsaison (01. November bis 15. April) nach Schneefall an Arbeitstagen (Montag – Donnerstag: 07:00 – 15:00 Uhr; Freitag: 07:00 – 12:00 Uhr) Bei Mängeln umgehende Meldung an den AG sowie Nachkontrolle Erster Kontrollgang ab 07:00 Uhr, ggf. Nachkontrolle bei Mängeln ab 10:00 Uhr an Arbeitstagen Anwendung von Formularen des AG Stundenzettel als Nachweis bereitstellen und dem AG vorlegen 4. Service-Hotline (Abrufleistung) Bereitstellen einer Service-Hotline täglich von 18:00 Uhr bis 02:00 Uhr a) im Falle von akuten Sicherheitsanfragen Umgehender Einsatz vor Ort und Einleitung von deeskalierenden Maßnahmen Bei Notwendigkeit ist die Polizei anzufordern. Dokumentation der Einsätze b) im Falle von ruhestörendem Lärm Umgehender Einsatz vor Ort und Einleitung von deeskalierenden Maßnahmen Bei Notwendigkeit ist die Polizei anzufordern. Dokumentation der Einsätze 5. Baustellensicherung/ Grundstückssicherung (Abrufleistung) Der AN muss innerhalb 48h nach Abruf der Leistung durch den AG die Leistungserbringung gewährleisten. In Ausnahmefällen kann eine kürzere Reaktionszeit erforderlich sein. Sicherung von Baustellen oder Grundstücken nach Bedarf Zu vorgegebenen befristeten Zeiträumen Feststellung von Gefahrenquellen und Meldung an den AG Dokumentation der Einsätze Bestreifung 6. Sicherung der Bürostandorte des Auftraggebers 6.1. Alarmaufschaltung der Bürostandorte und Bearbeitung in Ereignisfällen (Regelleistung) Aufschaltung und Überwachung (24 Std.) der Einbruchmeldeanlagen aller Bürostandorte der STADT UND LAND (siehe Objektliste) Alarmverfolgung: Einleiten von Interventionen (z.B.: Einbruchalarm, Sabotage, Klimastörung, unscharfe Anlage nach Scharfschaltzeit) Regulierung von Havariefällen gemäß Interventions- und/oder Notmaßnahmenplan Zutrittsgewährung für Firmen (Notreparaturen) außerhalb der Geschäftszeiten Zusätzliche Kontrollfahrten bei Ausbleiben der Alarmanlage Bei Bedarf: Entschärfen und Schärfen der Alarmanlage an Arbeitstagen zweimal täglich 6.2. Sicherheitshotline für die Bürostandorte (Regelleistung) Bereitstellen einer Hotline für akute Sicherheitsanfragen 24/7 6.3. Bewachung von Bürostandorten (Abrufleistung) Der AN muss innerhalb 48h nach Abruf der Leistung durch den AG die Leistungserbringung gewährleisten. In Ausnahmefällen kann eine kürzere Reaktionszeit erforderlich sein. Bewachung (24 Std.) und stündliche Rundgänge Vermerken und Weiterleiten von Auffälligkeiten Regulierung von brenzligen Situationen
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