2024-71_B70_ENB_M4_und_M7_OU_Meppen
Description du marché
- Lph. 1 - 4 Planungsbegleitende Vermessung und besondere Leistungen: Der Vermessungsbereich erschließt sich bei Bauwerk 3309521 (M4) von Station 0.850 im Abschnitt 220 bis Station 0.230 im Abschnitt 230. Bauwerk 3209500 (M7) ist von Station 0.860 im Abschnitt 230 bis Station 0.040 im Abschnitt 240 aufzunehmen. Der Vermessungsumfang gliedert sich in zwei Teile: Die Straßenkörper der o. a. Straßenabschnitte befinden sich auf Dammlage und sollen, aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens, mittels Laserscanverfahren oder Photogrammetrisch vermessen werden. Hierzu bieten sich beispielsweise das Mobile Laser Scanning oder Bildflüge mit der Drohne (unmanned aerial vehicle, UAV) an. Bei UAV-Befliegungen sind alle behördlichen Genehmigungen gemäß § 21h Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) einzuholen. Alle Objekte neben dem Straßenkörper auf dem Damm sollen terrestrisch/satellitengestützt vermessen werden. Dazu gehören unter anderem: - Straßen, Geh- und Radwege und sonstige befestigte Flächen, - Fahrbahnmarkierungen, Beschilderungen, - Bordanlagen, Rinnen, Entwässerungseinrichtungen und Pflasterflächen, - Versorgungseinrichtungen (Schächte, Wasserschiebe, Hydranten, etc.), - Böschungen, Gräben und Durchlässe mit Sohltiefen und Nenndurchmesser, - relevante Bauwerkselemente (Widerlager, Pfeiler, Kappen, etc), - Einzelbäume mit Durchmesser und Baumart, - sonstige repräsentative, topographische Punkte Die Rampen der Auf- und Abfahrten Schullendamm sind bis zum Fahrbahnrand der kreuzenden Straße aufzunehmen. Durch die Kombination der beiden Aufnahmeverfahren sollen alle planungsrelevanten Höhen- und Lagepunkte erfasst werden, um daraus ein digitales Geländemodell zu berechnen. Als Ergebnis wird eine vollständige Darstellung des Straßenbestandes (Bestandsdatenerfassung der zur Straße zugehörigen Teile einschl. Markierung) inklusive aller Höhen- und Lagepunkte zur Darstellung erwartet. - Lph. 1 - 4 Objektplanung Verkehrsanlagen (Lph. 5 und 6 optional) und besondere Leistungen: Der Auftragnehmer hat folgende Leistungen gemäß § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1 zu erbringen: Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung Leistungsphase 2: Vorplanung Leistungsphase 3: Entwurfsplanung Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung Die Leistungsphasen 5 und 6 werden optional nach Vorliegen des Genehmigungsbeschlusses vergeben. Neben den Grundleistungen sind besondere Leistungen in der Leistungsbeschreibung erwähnt (s. Anlage 5 Leistungsbeschreibung Objektplanung Verkehrsanlagen). - Lph. 1 - 3 und Lph. 6 Objektplanung Ingenieurbauwerke und besondere Leistungen Der Auftragnehmer hat folgende Leistungen zu erbringen: Teil I - Rückbau Objektplanung Ingenieurbauwerke (Anlage 10.1) Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung Leistungsphase 2: Vorplanung Leistungsphase 3: Entwurfsplanung Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe Im Rahmen des Ersatzneubaus muss die alte Emsbrücke zurückgebaut werden. Aufgrund der gegebenen räumlichen Randbedingungen ist eine intensive Auseinandersetzung mit Rückbaukonzepten notwendig (Bauabläufe, BE-Flächen, Baubehelfe etc.). Fachplanung Tragwerksplanung (Anlage 10.2) Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung Leistungsphase 2: Vorplanung Leistungsphase 3: Entwurfsplanung Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe Teil II - Ersatzneubau Objektplanung Ingenieurbauwerke (Anlage 10.3) Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung Leistungsphase 2: Vorplanung Leistungsphase 3: Entwurfsplanung Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe Fachplanung Tragwerksplanung (Anlage 10.4) Leistungsphase 2: Vorplanung Leistungsphase 3: Entwurfsplanung Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe Im Zuge des Variantenvergleiches ist u.a. zu untersuchen, ob der Ersatzneubau in Endlage hergestellt werden kann oder ein Überbau in Nebenlage hergestellt und anschließend quer verschoben wird. Aufgrund der gegebenen räumlichen Randbedingungen ist eine intensive Auseinandersetzung mit möglichen Montage- und Herstellungskonzepten (Bauabläufe, Vormontagefläche(n), Baubehelfe etc.) notwendig. Gegebenenfalls sind Lärmschutz- oder Irritationsschutzwände auf dem Bauwerk bei der Planung zu berücksichtigen. Teil III - Behelfsbrücke Objektplanung Ingenieurbauwerke (Anlage 10.5) Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung Leistungsphase 2: Vorplanung Optional: Leistungsphase 3: Entwurfsplanung Optional: Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe Fachplanung Tragwerksplanung (Anlage 10.6) Leistungsphase 2: Vorplanung Optional: Leistungsphase 3: Entwurfsplanung Optional: Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe Im Rahmen des Variantenvergleichs ist u.a. die Nutzung einer Behelfsbrücke zu untersuchen, falls der Ersatzneubau nach dem Rückbau in Endlage gebaut wird. Gegebenenfalls sind Lärmschutz- oder Irritationsschutzwände auf dem Bauwerk bei der Planung zu berücksichtigen. Die Randbedingungen sind zu beachten. Teil IV - Verbauten Objektplanung Ingenieurbauwerke (Anlage 10.7) Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung Leistungsphase 2: Vorplanung Leistungsphase 3: Entwurfsplanung Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe Fachplanung Tragwerksplanung (Anlage 10.8) Leistungsphase 3: Entwurfsplanung Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe An den Stellen, an denen keine geböschten Baugruben ausgeführt werden können, sind die Verbauten für die notwendigen Baugruben (z.B. für Widerlager und Pfeiler) und die gegebenenfalls notwendige temporäre Sicherung des vorhandenen Straßendammes zu planen. Das Vorsehen einer temporären Wasserhaltung in Baugruben wird aufgrund der Nähe zur Ems und des dementsprechend hohen Grundwasserspiegels als wahrscheinlich angesehen. Die zu beachtenden Randbedingungen sind der Allgemeinen Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
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