8228 Objektplanung Gebäude
Description du marché
Objektplanung Gebäude gem. Teil 3 HOAI. Beschreibung der Baumaßnahme: Die Georg-August-Universität Göttingen plant die Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes der Mathematik in der Bunsenstraße unter Beibehaltung der bisherigen Nutzung als Institutsgebäude. Das Mathematische Institut, mit einer Nutzfläche von 2.704 m², wurde 1926 vom International Education Board (eine Rockefeller-Stiftung) geplant und 1929 fertiggestellt. Bis zur Machtergreifung durch die Nationalsozialisten war es das forschungsstärkste und renommierteste mathematische Institut weltweit. Seit 2017 ist die Georg-August-Universität Eigentümerin dieses denkmalgeschützten Gebäudes. Das Mathematische Institut ist T-förmig strukturiert. Das Hauptgebäude in Nord-Süd-Ausrichtung, in dem sich die Eingangshalle, die Hörsäle und einzelne Verwaltungsbüros befinden, erstreckt sich über die Bunsenstraße 3-5. Der Seitenflügel entspringt östlich aus dem Hauptgebäude und weist Verwaltungsflächen und die historische Bibliothek der Fakultät auf. Aufgrund der weitgehend im Original verbliebenden Außenhülle und der zu großen Teilen originalen Innenausstattung des Mathematischen Instituts, steht das Gebäude Außen sowie Innen unter Denkmalschutz. Im Rahmen der umfassenden Sanierung der Mathematik sind Maßnahmen in den Bereichen 1. der energetischen Sanierung, 2. des Brandschutzes und 3. des Bauunterhalts -substanzerhaltende Maßnahmen- unter Einhaltung der Vorgaben des Denkmalschutzes erforderlich. Zitat des Niedersächsischen Landesamts für Denkmalpflege zur Denkmaleigenschaft des Gebäudes: „Das Mathem. Institut Bunsenstr.3, 5 wird seit 2003 mit der Objektnummer 152012.01391 im Verzeichnis als Baudenkmal gem. § 3 Abs. 2 Nieders. Denkmalschutzgesetz (NDSchG) geführt. Das Nieders. Landesamt für Denkmalpflege (NLD) bestätigt die bereits in der NLD-Stellungnahme vom 07.09.2003 dargelegte Denkmaleigenschaft und die dort abschließende Betonung, dass sich die Denkmalausweisung über die Architekturbedeutung hinaus vor allem auch auf die wissenschaftliche Bedeutung stützt und zwar „wegen seiner hochwertigen wandfesten Ausstattung“. Universitäts-Ausstattungen sind überaus selten in solcher Vollständigkeit und gutem Zustand wie bei Bunsenstr.3, 5 erhalten. Die denkmalwerten Elemente der wandfesten Ausstattung sind in der 2003er-Stellungnahme aufgezählt und wurden bei unserem Rundgang durchweg wieder angetroffen. Diese Bedeutung vorausgesetzt und das Wissen um die Gefährdung von denkmalgeschützter Ausstattung bei Sanierungen, halten es sowohl die städtische Denkmalschutzbehörde als auch das NLD für geboten, dass bei den anstehenden umfangreichen Instandsetzungsarbeiten eine ganz besonders hohe denkmalpflegerische Sorgfalt in Sinne des Substanzerhalts und behutsamen Vorgehens ausgeübt wird.“ - 1. Die energetische Sanierung zielt darauf ab, das historische Gebäude auf den neusten baulichen Standard zu bringen und dessen Energieeffizienz zu verbessern. Die CO₂-Emissionen nachhaltig zu verringern ist entscheidend, um dem Klimawandel, der auf den enormen globalen Energieverbrauch zurückzuführen ist, entgegenzuwirken. Der Energiestandard wird nur insoweit eingehalten, wie es mit den Vorgaben des Denkmalschutzes vereinbar ist. Dabei hat der Denkmalschutz oberste Priorität und wird vorrangig berücksichtigt, selbst wenn dies gegebenenfalls zu Abweichungen von den energetischen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes führen kann. - 2. Die Betrachtung des Gebäudes unter den aktuellen Vorgaben des baulichen Brandschutzes ist notwendig, um den Sicherheitsstandard für alle Nutzer*innen zu optimieren und um die historische Substanz langfristig zu schützen. Dazu gehören unter anderem die Errichtung zweier außenliegender Fluchttreppen, um den zweiten baulichen Rettungsweg jeweils sicherzustellen. - 3. Der Bauunterhalt ist essenziell für die langfristige Erhaltung eines Gebäudes. Durch kontinuierliche Wartung und gezielte Instandhaltungsmaßnahmen wird die Funktionalität des gesamten Gebäudes gesichert, Nutzungsausfälle werden minimiert und die Substanz nachhaltig geschützt. Dies trägt zur Erhöhung von Komfort und Lebensqualität bei und reduziert gleichzeitig die Notwendigkeit für kostspielige, umfangreiche Renovierungen. Bei der Sanierung des Gebäudes in allen Bereichen ist demnach ein idealer Kompromiss zwischen Energieeffizienz, Denkmalschutz und Wirtschaftlichkeit zu finden. Diese Sanierungsarbeiten sind im laufenden Betrieb des Instituts geplant. Grobkostenschätzung des Auftraggebers: 1. Energetische Sanierung im Rahmen der KG 300 und 400(einschl. 700): 10.000.000,00 € = 85%; 2. Brandschutzsanierung im Rahmen der KG 300 und 400(einschl. 700): 500.000,00 € = 5%; 3. Substanzerhaltende Maßnahmen im Rahmen der KG 300 (einschl. 700): 1.225.000,00 € =10%; KG 200 -700: 11.725.000,00 € =100%. Im Rahmen der Grundlagenermittlung und Vorplanung sind mögliche umzusetzende Maßnahmen, bezogen auf die prozentuale Aufteilung der Sanierungsbereiche zu 1.-3. mit einem Auftragsvolumen von 11,725 mio. brutto, aufzuzeigen. Da die Sanierungsmaßnahme Bestandteil folgender verschiedener Finanzierungsarten: zu - 1. energetischer Sanierung, - 2. Brandschutzsanierung und zu - 3. Substanzerhalt ist, müssen sämtliche Planungs- und Bauleistungen hierfür gesondert betrachtet, ermittelt und abgerechnet werden.
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