Abschluss einer Abrufrahmenvereinbarung über die Lieferung von Laborverbrauchsmaterialien des Herstellers Starlab GmbH.
Description du marché
exclusive Produkte unterschiedlicher Hersteller können trotz gleichen Namens und vergleichbarer Zusammensetzung in ihrer Wirkung bei Versuchen unterschiedliche Ergebnisse erzielen. Gerade daher ist die wissenschaftliche Determinierung der im konkreten Einzelfall für Versuchsreihen zu verwendenden Produkte Bestandteil des Experimentaufbaus und in der Verantwortung des wissenschaftlichen Projektleiters. Die Vorgabe bestimmter Produkte liegt hier auf Grund dieses Umstandes im Leistungsbestimmungsrecht des Bedarfsträgers (in diesem Sinne mehrfach obergerichtlich bestätigt). Ein geãul3erter Bedarf an Starlab Produkten ist deshalb für den Einkauf produktbezogen vorgegeben und kann nicht durch Alternativprodukte ersetzt werden. Den technisch/ produktspezifischen Besonderheiten von Starlab GmbH Produkten gerecht werdend, dürfen solche Bedarfe auch nur mit entsprechenden Produkten gedeckt werden. Eine Austauschbarkeit verwendeter Produkte und Materialien ist somit im Bereich einer, an der Grundlagenforschung orientierten Spitzenwissenschaft nicht gegeben. Sämtliche Produkte seiner Eigenmarke bietet der AN selbst an. Sein gesamtes Produktangebot liefert der Hersteller Starlab nur im Direktvertrieb, somit kann kein Vergabewettbewerb über die Produktpalette erzeugt werden. Damit ist die Vergabe des Auftrages im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung nach § 14 Absatz 4 Nr. 2 lit. b) VgV im vorliegenden Fall einschlägig. So liegt es hier ( Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers + Alleinstellungsmerkmal):
Pouvoir adjudicateur
Recevoir les prochains marchés Instruments de mesure en Allemagne par email
Alerte quotidienne · 7 000 nouveaux marchés/jour
Pas de spam · Désabonnement en 1 clic