Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Dienstgürteln für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen
Description du marché
In Hinblick auf die Rahmenvereinbarung werden keine Mindestabnahmemengen vereinbart. Nach Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021 _ RS C - 23/20 - ist der Auftraggeber zur Sicherung der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit im Wettbewerb dazu verpflichtet, eine Höchstmenge anzugeben. Eine Abrufverpflichtung kann daraus nicht abgeleitet werden. Der Auftraggeber schätzt, dass über die gesamte Vertragslaufzeit ein Bedarf von ca. 21.000 Dienstgürteln besteht. Die Höchstmenge der anliegenden Rahmenvereinbarung wird mit 26.000 Dienstgürteln beziffert.
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