Abschluss eines Dienstleistungsvertrags sowie einer Rahmenvereinbarung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen
Description du marché
Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Organisation und Durchführung der Bekämpfungsmaßnahmen gegen die ASP bei Wildschweinen im möglichen Ausbruchsfall für das Land Niedersachsen. Darüber hinaus ist die Vorhaltung der gesamten personellen und materiellen Ressourcen (Vorhaltekosten) für die unmittelbare Durchführung der Bekämpfungsmaßnahmen im Ausbruchsfall Vertragsbestandteil (Dienstleistungsauftrag). Aufgrund von begrenzt zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln darf das maximale jährliche Budget für die Vorhaltung (Stufe 0) in Höhe von 400.000,00 EUR netto nicht überschritten werden. Angebote, welche das gesamte jährliche Budget überschreiten, können nicht berücksichtigt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. Projekt/ Hintergrund: Ziel ist es, im Fall eines Ausbruches der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Wildschweinbestand in Niedersachsen die tierseuchenrechtlich gebotenen ASP Bekämpfungsmaßnahmen schnellstmöglich, landesweit einheitlich und auf hohem Niveau durchzuführen. Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) beabsichtigt daher für die effektive Bekämpfung der ASP bei Wildschweinen im Ausbruchsfall für eine infizierte Zone gemäß Art. 3 Buchst. b der Durchführungsverordnung (EU) 2023/594 i.V.m. Art. 63 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687, welche ggf. auch ein durch die für die Bekämpfung der ASP zuständigen kommunale Veterinärbehörde optional festzulegendes Kerngebiet im Sinne des § 14 Abs. 2a der Schweinepest-Verordnung (SchwPestV) umfasst, einen Dienstleistungsvertrag sowie eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für den Einsatz in Niedersachsen abzuschließen. Der Auftragnehmer kann im Bedarfsfall von den für die Bekämpfung der ASP zuständigen Behörden (kommunale Veterinärbehörden), im Folgenden den Auftraggebern, mit der Organisation und Durchführung der in dieser Leistungsbeschreibung aufgeführten Maßnahmen (Stufen 1 bis 3) oder Teilen davon beauftragt werden. Die zuständigen kommunalen Veterinärbehörden als Auftraggeber sind somit berechtigt, Leistungen auf eigene Rechnung abzurufen. Um im Seuchenfall schnell mit dem notwendigen Material und Fachkompetenz aktiv werden zu können, hat der Auftragnehmer schon vor dem Ausbruchsfall entsprechende Vorhaltemaßnahmen (Material, Personal und Konzepte) zu treffen (Stufe 0). Bei der Auftragsdurchführung ist eine effiziente und unverzügliche Zusammenarbeit mit den kommunalen Veterinärbehörden, dem Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) und der Jägerschaft zu gewährleisten.
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