Abschluss eines Erbbaurechtsvertrags zur Errichtung eines Apartmenthauses für Auszubildende und Studierende
Description du marché
Der Landkreis Tuttlingen beabsichtigt den Abschluss eines Erbbaurechtsvertrags über ein Grundstück in Tuttlingen mit der GSW Gesellschaft für Siedlungs- und Wohnungsbau Baden-Württemberg mbH (GSW). Die GSW möchte auf diesem Grundstück ein nach sozialem Wohnbaurecht gefördertes Apartmenthaus für Auszubildende und Studierende realisieren. Der Landkreis stellt für die Realisierung des Projekts ein geeignetes Grundstück (Altes Landratsamt, Alleenstraße in Tuttlingen) baureif zur Verfügung. Er stellt keine Anforderungen an die Konzeption und Errichtung des Apartmenthauses. Die GSW plant das Förderprogramm "Wohnheimplätze für Auszubildende" im Rahmen der Initiative "Junges Wohnen" des Landes Baden-Württemberg (Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen) in Anspruch zu nehmen. Der Landkreis Tuttlingen ist bereit, anteilig oder vollständig auf den ortsüblichen Erbbaupachtzins zu verzichten (ggf. auf Grundlage einer ordnungsgemäßen Betrauung der GSW). Der Landkreis Tuttlingen beabsichtigt den Abschluss eines Erbbaurechtsvertrags über ein Grundstück in Tuttlingen mit der GSW Gesellschaft für Siedlungs- und Wohnungsbau Baden-Württemberg mbH (GSW). Die GSW möchte auf diesem Grundstück ein nach sozialem Wohnbaurecht gefördertes Apartmenthaus für Auszubildende und Studierende realisieren. Der Landkreis stellt für die Realisierung des Projekts ein geeignetes Grundstück (Altes Landratsamt, Alleenstraße in Tuttlingen) baureif zur Verfügung. Er stellt keine Anforderungen an die Konzeption und Errichtung des Apartmenthauses. Die GSW plant das Förderprogramm "Wohnheimplätze für Auszubildende" im Rahmen der Initiative "Junges Wohnen" des Landes Baden-Württemberg (Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen) in Anspruch zu nehmen. Der Landkreis Tuttlingen ist bereit, anteilig oder vollständig auf den ortsüblichen Erbbaupachtzins zu verzichten (ggf. auf Grundlage einer ordnungsgemäßen Betrauung der GSW). Der Erbbaurechtsvertrag soll eine Laufzeit von 30 plus 10 Jahren haben (die 10 Jahre gelten für den Fall, dass die GSW eine verlängerte Tilgungszeit bei der finanzierenden Bank in Anspruch nehmen muss). Nach Ablauf des Erbbaurechtsvertrags soll das Apartmenthaus zum Buchwert auf den Landkreis Tuttlingen übergehen. Die GSW ist - abgesehen von der erforderlichen Klärung baurechtlicher Fragen mit der Stadt Tuttlingen - im Hinblick auf die Konzeption und Errichtung des geplanten Apartmenthauses frei. Eine anteilige oder vollständige Vermietung der geschaffenen Wohnungen an Auszubildende der Klinikum Landkreis Tuttlingen gGmbH ist denkbar, muss aber zwischen der GSW und der Klinikum Landkreis Tuttlingen gGmbH erst noch verhandelt werden. Der Landkreis Tuttlingen ist vor diesem Hintergrund der Auffassung, dass die Errichtung des Apartmenthauses keinen öffentlichen Bauauftrag nach § 103 Abs. 2 GWB darstellt und deshalb vom Anwendungsbereich des GWB-Vergaberechts ausgenommen ist. . Nach Ablauf des Erbbaurechtsvertrags soll das Apartmenthaus zum Buchwert auf den Landkreis Tuttlingen übergehen. Die GSW ist - abgesehen von der erforderlichen Klärung baurechtlicher Fragen mit der Stadt Tuttlingen - im Hinblick auf die Konzeption und Errichtung des geplanten Apartmenthauses frei. Eine anteilige oder vollständige Vermietung der geschaffenen Wohnungen an Auszubildende der Klinikum Landkreis Tuttlingen gGmbH ist denkbar, muss aber zwischen der GSW und der Klinikum Landkreis Tuttlingen gGmbH erst noch verhandelt werden. Der Landkreis Tuttlingen ist vor diesem Hintergrund der Auffassung, dass die Errichtung des Apartmenthauses keinen öffentlichen Bauauftrag nach § 103 Abs. 2 GWB darstellt und deshalb vom Anwendungsbereich des GWB-Vergaberechts ausgenommen ist.
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