Adressrecherche bei Einwohnermeldeämtern im Auftrag
Description du marché
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Sicherung von Adressen durch eine zulässige elektronische Abfrage beim Einwohnermeldeamt durch den Auftragnehmer. Zu überprüfende Adressen werden von der Auftraggeberin an den Auftragnehmer übermittelt. Der Auftragnehmer ermittelt bei den zuständigen Einwohnermeldeämtern die aktuellen Adressen und teilt der Auftraggeberin das Ergebnis seiner Recherche mit. Die Notwendigkeit einer Adressrecherche ergibt sich aus der Richtlinie zu § 217f Abs. 4b SGB V. Die Richtlinie ist seit dem 1. Oktober 2023 durch die Auftraggeberin umzusetzen. Der Auftragnehmer fragt die Adressen tagesaktuell bei den Einwohnermeldeämtern ab und stellt der Auftraggeberin das Ergebnis der Recherche zur Verfügung. Die Auftraggeberin geht von einer jährlichen Abfragemenge von 230.000 Adressen aus. Dieser Wert soll als Richtwert dienen, stellt jedoch keine garantierte Abnahmemenge dar.
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