Arbeitgeberkommunikation Content
Description du marché
Die AOK informiert regelmäßig Unternehmen mit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten bzw. deren Personalverantwortliche, Entscheidende und Sachbearbeitende sowie als weitere Zielgruppe Steuerberatende über folgende Themenschwerpunkte: - sozialversicherungsrechtliche Fachthemen mit Relevanz für Arbeitgeber (siehe aok.de/fk) - Arbeits- und Steuerrecht mit Sozialversicherungsbezug - Betriebliche Gesundheitsförderung/Betriebliches Gesundheitsmanagement (im Folgenden auch BGF/BGM) - Gesundheitsthemen Arbeitgeber sind wichtige Geschäftspartner für die AOK, da sie zur Hälfte den Krankenversicherungsbeitrag ihrer Arbeitnehmer tragen und Melde- und Beitragspflichten in der Sozialversicherung wahrnehmen. Nach § 13 SGB I haben die AOKs eine gesetzliche Informationspflicht. Die Arbeitgeberkommunikation ist dabei von entscheidender Bedeutung.
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