Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Description du marché
Der Auftraggeber ist gemäß § 16 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, ein den Grundsätzen des ASiG gleichwertigen arbeitsmedizinischen und sicherheits-technischen Arbeitsschutz in seinen Betriebsstätten zu gewährleisten. Maßgebliche Rechtsgrundlage zur Gewährleistung eines den Grundsätzen des ASiG gleichwertigen betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Arbeitsschutzes für den Auftraggeber, ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in den Behörden und Betrieben des Bundes (BsiB-AVwV) i. V. m. Anlage I Kapitel VIII Sachgebiet B - Technischer Arbeitsschutz Abschnitt III Nr. 12 lit. g zum Einigungsvertrag. Der Auftraggeber beabsichtigt für zwei Jahre mit zweimaliger Verlängerungsoption von jeweils 1 Jahr (maximale Gesamtvertragsdauer: 4 Jahre) einen überbetrieblichen Dienst mit der Wahrnehmung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Aufgaben zu beauftragen. Die erforderlichen Einsatzstunden betragen für die betriebsärztlichen Aufgaben 0,23 h/Bediensteter und Jahr; für die sicherheitstechnischen Leistungen 0,3 h/Bediensteter und Jahr. Der Auftraggeber hat derzeit 1.318 zu betreuende Bedienstete. Die Aktualisierung der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Einsatzstunden entsprechend der tatsächlichen Bedienstetenzahlen an den jeweiligen Betriebsstätten des Auftraggebers erfolgt jeweils zum 01.01. eines Jahres. Ausführungsorte: Die Dienstleistung ist an den verschiedenen Betriebsstätten (Zentrale und 7 Niederlassungen) des Auftraggebers zu erbringen. Der Auftraggeber verfügt darüber hinaus über weitere Außenstellen sowie kleinere und temporäre Standorte (nähere Angaben befinden sich in der Leistungsbeschreibung, Seite 2/3).
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