"Assistierte Ausbildung (begleitende Phase)" gem. § 16 SGB II i. V. m. §§ 74 u. 75 SGB III
Description du marché
Um die Nachhaltigkeit der Integration eines jungen Menschen in ein Ausbildungsverhältnis zu sichern, bedarf es in bestimmten Fällen einer fachlichen und/oder sozialpädagogischen Unterstützung. Für diese Fälle wird die begleitende Phase der Assistierten Ausbildung bereitgestellt. Die begleitende Phase der Assistierten Ausbildung ermöglicht jungen Menschen die Fortsetzung sowie den erfolgreichen erstmaligen Abschluss einer Berufsausbildung und damit eine berufliche Integration in den ersten Arbeitsmarkt. Die Maßnahme umfasst 40 Maßnahmeplätze. Zur Zielgruppe gehören (im Sinne des § 52 SGB III) - unabhängig von der erreichten Schulbildung - lernbeeinträchtigte, sozial benachteiligte junge Menschen sowie junge Menschen mit sonderpädagogischen Förderbedarfen Hauptziel der Maßnahme ist die Hinführung auf den Abschluss der betrieblichen Berufsausbildung.
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