Außenwerbung Bremen
Description du marché
Dem Außenwerber ist es gestattet, im Rahmen der Konzession vorgegebenen Höchstzahlen und Formaten an Werbeträgern, vorbehaltlich der Erteilung der im Einzelfall erforderlichen Baugenehmigungen, zu errichten, unterhalten/betreiben und vertragsgemäß an den definierten Standorten zu nutzen: ---Digitale Groß-Screens auf Monofüßen bis zu 30 (ab dem 18. digitalen Großscreen jeweils um Reduzierung eines CLB/ML im Verhältnis 1:2) in der Bauform neun (9) bis 10,5 m², quer ---Digitale Groß-Säulen (digital: bis zu 1.000 mm x 3.250 mm, analog: 8/1-Format) bis zu 30 (jeweils um Reduzierung einer City-Light-Säule im Verhältnis 1:1) ---Digitale Klein-Screens (digital 70“ bis 84“, analog: 4/1-Format, hochkant, nicht exklusiv) bis zu 50 davon freistehend bis zu 50 (jeweils um Reduzierung von CLP Vitrinen m Verhältnis 1:4) ---City-Light-Boards/Mega-Lights (18/1-Format, quer, auf Monofuß) bis zu 57 ---City-Light-Säulen (4/1-/8/1-Format, auch drehend) bis zu 92 ---City-Light-Poster-Vitrinen (4/1-Format, hochkant, nicht exklusiv) bis zu 290 davon freistehend bis zu 278 und in WH/FGU bis zu 12 ---Geklebte Großflächen (18/1-Format, quer)* bis zu 242 davon auf Monofuß, beleuchtet bis zu 57 (jeweils um Reduzierung eines City-Light-Boards/Mega-Lights im Verhältnis 1:1) und als un- oder beleuchtete geklebte Großfläche (nicht Monofuß)* bis zu 185 *=Alternativ in jeweils gleicher Anzahl 1:1 Stretch-Boards an bisherigen Stretch-Board-Standorten (18/1-Format, quer). Die genauen Vorgaben für das Werbeträgerportfolio (Art und Anzahl) ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, die den Bietern im späteren Verhandlungsverfahren zur Verfügung gestellt wird.
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