AZV Obere Streu: Generalsanierung der Verbandskläranlage Nordheim v. d. Rhön, Objekt- und Fachplanung Kläranlage – Ingenieurleistungen
Description du marché
Verfahrensgegenstand ist die Objekt- und Fachplanung Kläranlage (Ingenieurleistungen) für die Baumaßnahmen zur Generalsanierung der Verbandskläranlage Nordheim, bestehend aus: - Objektplanung Ingenieurbauwerke nach HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 3, § 41 ff. - Fachplanung Technische Ausrüstung nach HOAI 2021 Teil 4, Abschn. 2, § 53 ff. einschl. Verfahrens- und Prozesstechnik / Maschinentechnik und Elektro und EMSR-Technik, - Fachplanung Tragwerksplanung nach HOAI 2021 Teil 4, Abschn. 1, § 49 ff. // je Objekt- / Fachplanung: - stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der LPH 3 bis 9 bzw. bis 6 (TWP) wie folgt: - Stufe 1 mit LPH 1-4 (ggf. Restleistungen der LPH 1+2), - Stufe 2 mit LPH 5-9 bzw. 5+6 (TWP), - vorerst nur Stufe 1 einschl. zugehörige Besonderer Leistungen, - LPH 4 wird nur beauftragt, soweit diese anfällt, - Stufen gem. Muster-Ingenieurvertrag derBayerischen Ingenieurekammer-Bau KdöR, 09/2021; Besondere Leistungen: - Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 2, RZWas) sowie Mitwirken bzw. Zuarbeit zumVerwendungsnachweis (weitere Stufen); Die jew. Antragsstellung erfolgt durch den AG selbst. - Örtliche Bauüberwachung (nach HOAI 2021 Anl. 12.1, Ingenieurbauwerke LPH 8). - Örtliche Bauüberwachung (nach HOAI 2021 Anl. 14.1, TWP LPH 8). - Ingenieurtechnische Kontrolle (nach HOAI 2021 Anl. 14.1, TWP LPH 8). Die Außenanlagen (Auffüllung sowie Straßen-/Wegebau) sind Teil der Ingenieurleistungen und vom Ingenieur zu planen und zu betreuen. Die Zielfindungsphase nach BGB ist abgeschlossen. Es wurden bereits Planungsleistungen nach HOAI vergleichbar LPH 1+2 (Vorplanung mit Kostenschätzung) erbracht. Diese bildet die Grundlage für die weitere Bearbeitung und Planung der Baumaßnahmen. Die vorliegende Vorplanung ist auf ggf. noch erforderliche Restleistungen der LPH 1+2 zu prüfen und nach eigener Einschätzung zu bewerten. Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel und Förderzusage beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
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