B388 Felssicherung Passau Obernzell
Description du marché
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Objektplanung für Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2021 für Felssicherungsmaßnahmen in den Leistungsphasen 1 bis 3, 5, 6, 8 und 9 sowie Besondere Leistungen, welche Beratungs- und Gutachterleistungen durch einen Geologen umfassen. Die Beauftragung erfolgt im Rahmen des Projekts „B388 Felssicherung Donauleiten“. Die Maßnahme umfasst die Planung und den Neubau von Felssicherungsmaßnahmen entlang der Donauleiten zwischen Obernzell und Passau auf einer Strecke von etwa 4,0 km. Neben der Planung, Ausschreibung, Bauoberleitung sowie örtlichen Bauüberwachung der Felssicherungsmaßnahmen sind im Leistungsumfang insbesondere auch die Planung und Ausschreibung der erforderlichen Holzeinschläge sowie gegebenenfalls notwendiger Verkehrssicherungsmaßnahmen enthalten. Zur Grundlagenermittlung ist eine umfassende geologische Untersuchung erforderlich, die direkt an der Hangoberfläche durchgeführt wird. Ziel dieser Untersuchung ist es, relevante geologische Merkmale sowie deren Auswirkungen auf die Hangstabilität und den Verkehr auf den Bundesstraßen B12 und B388 zu erfassen. Für den Abschnitt im Bereich der Donauleiten liegt bereits ein geologisches Gutachten vor. Dieses ist durch den im Projekt einzubindenden Geologen fachlich zu prüfen, mit den aktuellen örtlichen Gegebenheiten abzugleichen und zu aktualisieren bzw. zu ergänzen. Hierzu ist der betroffene Hang zu begehen bzw. zu durchsteigen, um die im Gutachten beschriebenen Verhältnisse mit der aktuellen Situation abgleichen zu können. Für den Abschnitt im Stadtgebiet Passau liegt kein geologisches Gutachten vor. In diesem Bereich ist ein vollständiges geologisches Gutachten neu zu erstellen. Auch hier ist eine Begehung bzw. Durchsteigung des Hangs zur Erhebung der erforderlichen Geländedaten durchzuführen. Eine durchgängige Begehbarkeit des Hanges besteht nicht, größere Teilbereiche sind in Seilsicherung zu durchsteigen. Hierfür sind Höhenarbeitertrupps, bestehend aus mindestens zwei Höhenarbeitern, davon ein Aufsichtsführender Höhenarbeiter (Level 3) zwingend erforderlich. Beim Zugang von oben sind Fußwege mit Gehzeiten von bis zu 45 Minuten einzukalkulieren, da Wiesen und landwirtschaftliche Flächen auf der Hochfläche zeitweise nicht befahrbar sind. Das gesamte Gelände befindet sich im FFH-Gebiet „Donauleiten von Passau bis Jochenstein“ sowie größtenteils in Naturschutzgebieten. Für die Betretung im Rahmen der Begutachtung sind entsprechende Erlaubnisse zu beantragen. Weiterhin ist die besondere naturschutzfachliche Sensibilität des Geländes bei der Planung technischer Felssicherungen (sowohl hinsichtlich Bauablauf als auch hinsichtlich der vorgesehenen Sicherungen) zu berücksichtigen. Im Planungsbereich der Donauleiten, der zwischen Löwmühle und Obernzell liegt, befindet sich zwischen dem Hangbereich und der B388 eine stillgelegte Eisenbahnstrecke. Es ist bei der Begutachtung und der Planung der Sicherungsmaßnahmen eine mögliche Reaktivierung der Bahnstrecke zu berücksichtigen. Die Realisierung der Maßnahme erfolgt abschnittsweise über mehrere Jahre (voraussichtlich im Zeitraum 2026 bis 2029). Die Einteilung der Projektabschnitte ist durch den Auftragnehmer im Rahmen der Grundlagenermittlung vorzunehmen. Dabei sind gefährdete Bereiche zu identifizieren, hinsichtlich ihrer Dringlichkeit zu bewerten und in technisch und logistisch sinnvolle Abschnitte zu gliedern. Ziel ist es, die Bauabwicklung effizient zu gestalten, gegebenenfalls parallele Ausführungen zu ermöglichen und den Gesamtverlauf des Projekts, soweit möglich, zu beschleunigen. Zu den einzelnen Planungsabschnitten sind geeignete Felssicherungsmaßnahmen gemäß den anerkannten Regeln der Technik sowie unter Berücksichtigung des aktuell gültigen Regelwerks und der einschlägigen Gesetze zu entwickeln. Die Planung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt Passau als Vorhabenträger sowie den zuständigen Genehmigungsbehörden, mit dem Ziel, die Genehmigung für die Sicherungsmaßnahmen im gesamten Projektbereich zu erwirken. Die Beauftragung erfolgt in mehreren Leistungsstufen. Der Auftragnehmer ist im Fall der Beauftragung verpflichtet, sämtliche Leistungsstufen zu übernehmen. Ein Anspruch auf Beauftragung aller Leistungsstufen besteht nicht. Die Vergütung erfolgt stufenweise gemäß dem jeweils beauftragten Leistungsumfang. Die ausgeschriebenen Leistungen gliedern sich wie folgt: Leistungsstufe 1: - Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung (Lph. 1) - Leistungsphase 2: Vorplanung (Lph. 2) - Leistungsphase 3: Entwurfsplanung (Lph. 3) - Besondere Leistungen zu Leistungsstufe 1 Leistungsstufe 2: - Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6) - Leistungsphase 5: Ausführungsplanung (Lph. 5) - Leistungsphase 8: Bauoberleitung (Lph. 8) - Leistungsphase 9: Objektbetreuung (Lph. 9) - Besondere Leistungen zu Leistungsstufe 2 Im Rahmen der Leistungserbringung ist ein Geologe einzubinden, der im Falle unvorhergesehener geotechnischer Ereignisse kurzfristig zur Verfügung steht. Zur Sicherstellung einer angemessenen Reaktionszeit bei potenziellen Gefahrenlagen vor Ort muss gewährleistet sein, dass der Geologe die Baustelle innerhalb von maximal 45 Minuten erreichen kann. Diese Anforderung gilt über die gesamte Projektlaufzeit hinweg und ist durch den AN sicherzustellen. Die Ausführungsplanung (Lph. 5) ist nach der Vergabe der Bauleistungen und im Anschluss an den Holzeinschlag in Abstimmung mit der beauftragten Baufirma zu erstellen. Daher ist die Lph. 6 (Vorbereitung der Vergabe) vor der Lph. 5 zu erbringen.
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