BAB 7, Ersatzneubau Talbrücke Uttrichshausen (inkl. Verkehrsanlage, LSW, RBFB und VZB) - Vermessungstechnische Leistungen zur Vorbereitung und Begleitung der Baumaßnahme
Description du marché
Die DEGES GmbH ist von der Autobahn GmbH des Bundes mit der Planung und Realisierung des Ersatzneubaus der Talbrücke Uttrichshausen im Zuge der A 7 Kassel - Würzburg am BAB-km 580+520, im Abschnitt zwischen dem AD Fulda (93) und der AS (94) Bad Brückenau-Volkers beauftragt. Die bestehende Talbrücke Uttrichshausen ist auf Grund erheblicher, irreparabler Tausalzschäden der tragenden Stahlbetonkonstruktion zu ersetzen. Die Restnutzungsdauer des im Jahre 1968 errichteten Brückenbauwerkes ist auf das Jahr 2026 begrenzt. Gegenstand des Vertrages sind vermessungstechnische Leistungen der bauvorbereitenden Vermessung sowie Vermessungsleistungen zur Begleitung der Baumaßnahme. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: o Prüfung und Ertüchtigung des Festpunktfeldes, o Detaillierung und Ergänzung der Planungsbegleitenden Vermessung, o Bauvorbereitende Absteckungen, o Kontrollvermessungen auf Anweisung des AG. In Kapitel B dieser Leistungsbeschreibung sind die zu erbringenden vermessungstechnischen Leistungen näher beschrieben. Sie sind nicht sofort nach Beauftragung vollständig zu erbringen. Der AN hat keinen Anspruch auf die Beauftragung aller in Kapitel B beschriebenen Leistungen. Der AG behält sich vor, auf beschriebene Leistungen zu verzichten oder einen Dritten mit den entsprechenden Leistungen zu beauftragen. Der Abruf der einzelnen Leistungsteile erfolgt durch den AG bei Bedarf mit dem Formular "Auftragsschreiben Abruf zum Vertrag" (sonstige Anlagen, Anlage 3). Nach Eingang des Leistungsabrufes durch den AG hat der AN für alle Leistungen, die im Vertrag nicht mit einem Festpreis vereinbart sind, unverzüglich eine schriftliche Kosten- und Aufwandsabschätzung anhand der in den sonstigen Anlagen, Anlage 1 (Mengenschätzung und Honorarermittlung) angebotenen Einheitspreise bzw. Stundensätze vorzunehmen und dem AG zur Prüfung und Bestätigung vorzulegen. Die Leistungen sind durch den AN erst zu erbringen, wenn der AG diese Kostenschätzung bestätigt hat. Ohne Anforderung und Genehmigung durch den AG hat der AN keinen Anspruch auf Vergütung von Vermessungsleistungen. Die zum Leistungsabruf berechtigten Vertreter des AG werden dem AN mit Vertragsabschluss benannt. Der AN hat zu garantieren, o dass die Erbringung notwendiger örtlicher Arbeiten innerhalb von 48 h nach Abruf der Leistung am Messobjekt begonnen wird, o dass er an der Verkehrsanlage bzw. dem vertraglichen Bearbeitungsbereich keine vermessungstechnischen Leistungen direkt oder als Subunternehmer für den/die späteren AN-Bau erbringen wird.
Pouvoir adjudicateur
Recevoir les prochains marchés Architecture, ingénierie & conseil technique en Allemagne par email
Alerte quotidienne · 7 000 nouveaux marchés/jour
Pas de spam · Désabonnement en 1 clic