beabsichtigte Ausschreibung Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination Ausführungsphase
Description du marché
Während der Ausführung des Bauvorhabens hat der Koordinator 1. die Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz zu koordinieren, 2. darauf zu achten, dass die Arbeitgeber und die Unternehmer ohne Beschäftigte ihre Pflichten nach dieser Verordnung erfüllen, 3. den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan bei erheblichen Änderungen in der Ausführung des Bauvorhabens anzupassen oder anpassen zu lassen, 4. die Zusammenarbeit der Arbeitgeber zu organisieren und 5. die Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber zu koordinieren. Bekannte Schad-/ Gefahrstoffe im Bestandsgebäude: PAK, Schimmel, Liegestäube im DG (Holzschutzmittelbehandlung des Dachstuhles)
Pouvoir adjudicateur
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