Beauftragung als treuhändischer Sanierungsträger für das Sanierungsgebiet Anklamer Vorstadt 2
Description du marché
Die Hansestadt Demmin ist zu Beginn der 1990er Jahre in das Städtebauförderpro-gramm aufgenommen worden. Das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet „Historischer Stadtkern / Anklamer Vorstadt“ wurde zweimal erweitert und befindet sich der-zeit in der Endabrechnung. Das neue Sanierungsbiet „Anklamer Vorstadt 2“ grenzt südöstlich an das alte Sanierungsgebiet (siehe Lageplan). Es ist zu beachten, dass der grün umrandete Bereich noch nicht den finalen Zuschnitt des Sanierungsgebietes kennzeichnet. Eine Sanierungssatzung wurde von der Hansestadt Demmin zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht erlassen. Hintergrund ist, dass sich die Größe des Sanierungsgebietes noch in der Abstimmung mit dem Innenministerium befindet. Sobald dies abgestimmt wurde, wird den Bietern diese Information nachgereicht. Die Anklamer Vorstadt ist ein Gründerzeitquartier zwischen dem historischen Stadt-kern und dem Bahnhof. Im Rahmen des alten Sanierungsgebietes wurde lediglich ein Teil der Anklamer Vorstadt saniert. Aufgrund des besonders großen Handlungsbedarfs und des nahezu flächendeckenden Sanierungsstaus und des damit verbundenen hohen Leerstands im Bereich des neuen Sanierungsgebietes „Anklamer Vorstadt 2“ ist dieses Stadtgebiet im Jahr 2023 in das Städtebauförderpro-gramm Lebendige Zentren aufgenommen zu worden. Die Hansestadt Demmin möchte durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen ei-ne Beseitigung der vorhandenen städtebaulichen Missstände erzielen und das Ge-biet zukunftsfähig umgestalten. Die planerischen Grundlagen hierfür ist der Ent-wurf des Berichts der vorbereitenden Untersuchungen (gem. § 141 Abs. 1 BauGB) sowie die zweite Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) der Hansestadt Demmin. Zielstellung ist es, die Anklamer Vorstadt und somit auch die Innenstadt von Demmin als eines von drei Mittelzentren im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zu stärken. Hierzu zählen insbesondere die Stärkung der innerstädtischen Wohn- sowie Einzelhandels- und Dienstleistungsfunktionen, die Qualifizierung der Wege- und Verkehrsbeziehung sowie die Aufwertung des öffentlichen Raums. Die pri-mären Maßnahmen sind somit: • Gebäudesanierungen und Schaffung von einem Wohnungsangebot, welches den heutigen und zukünftigen Bedüfnissen entspricht und dabei die Klimaanpassung mitberücksichtigt; • Umgestaltung der Straßen, Wege und Straßenkreuzungen mit sicherer und barrierefreier Führung für alle Verkehrsteilnehmer mit ausreichend Sitzgelegenheiten und Begrünung
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