Beauftragung externer Dienstleistungen im Rahmen einer ordnungsbehördlichen Ersatzvornahme für die sicher eingeschlossene kerntechnische Anlage THTR-300
Description du marché
Gegenstand der geplanten Beauftragung sind in erster Linie Tätigkeiten zur Überwachung der Anlage, die Durchführung von Schalthandlungen und von sicherheitstechnisch notwendigen Wiederkehrenden Prüfungen (WKP) sowie von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten. Weiterhin sind anfallende Reparaturarbeiten sowie evtl. notwendig werdende technische oder organisatorische Änderungen umzusetzen. Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen insbesondere die folgenden Tätigkeiten: - Beobachtung und Überwachung des Betriebes der technischen Einrichtungen und der Gebäudesubstanz durch arbeitstägliche Begehungen des gesamten Gebäudes und der Nebengebäude. - Bei Auftreten von Störungen und Mängeln: Erstellung von Stör- und Mängelmeldungen. Hier ist zunächst eine Erstbewertung vorzunehmen, welche Maßnahmen zur Störungs- oder Mängelbehebung erforderlich sind. Anschließend erfolgt eine Weiterleitung der Meldungen sowie der AN-seitigen Einschätzung zum Maßnahmenerfordernis an den AG. - Entgegennahme von Alarmen und Meldungen bei unvorhersehbaren besonderen Vorkommnissen (Brand, Ausfälle sicherheitstechnischer Anlagen etc.) der technischen Einrichtungen und erforderlichenfalls unverzügliche Einleitung oder Durchführung von Maßnahmen zur Fehlerbehebung (Erreichbarkeit 24/7). Entsprechende unverzügliche Weiterleitung an den Auftraggeber (MWIKE). - Vornahme notwendiger Schalthandlungen an den technischen Einrichtungen. - Durchführung von Wiederkehrenden Prüfungen (WKP) sowie deren Auswertung gemäß Handbuch für den Erhaltungsbetrieb (HEB) der sicher eingeschlossenen Anlage THTR-300 mit anschließender Berichtserstattung an den AG. Es ist von insgesamt ca. 120 - 140 WKPs pro Jahr für die folgenden Komponenten auszugehen: o Lüftungssystem o Fortluftbilanzierung o Brandmeldeanlage o Niederspannungshauptverteilung und Beleuchtung o Drainage o Gefahrenmeldeanlage o Abwassersammelanlage o Ausschleusvorrichtung o Krananlage o Brandbekämpfungseinrichtungen o Spannbetonreaktordruckbehälter und sicherer Einschluss o Anlage zur Probenahme und Dichtheitsprüfungen o Infaß-Presse o Tankcontainer o Bauliche Anlagen o Verpackungen (Abfallgebinde) und Anlagenteile o Bewegliche Strahlenschutzüberwachungseinrichtungen o Ortsfeste Strahlenschutzüberwachungseinrichtungen o Kräne o Aufzüge o Flurförderfahrzeuge Die konkreten Prüfarten und jeweiligen Intervalle bzw. Durchführungszeiträume sind in der der Aufgabenbeschreibung beigefügten Anlage "Maßnahmenkatalog" aufgeführt. - Durchführung von Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen in den unter WKP genannten Unterpunkten (ca. 45 pro Jahr). - Maßnahmen des Strahlenschutzes (Messungen, radiologischer Arbeitsschutz). - Kontrolle und Verwaltung der Ersatzteilhaltung. - Sicherstellung der Durchführung der Abfall- und der Abwasserwirtschaft (Kontrolle und Abgabe von Abwasser in der sicher eingeschlossenen Anlage und Verpackung, Entsorgung oder Lagerung von im Erhaltungsbetrieb angefallenen radioaktiven Abfällen). Die entsprechenden Verfahren zur Abfallwirtschaft sind im HEB beschrieben. - Beschaffung benötigter Leistungen und Material (Fachfirmen, Ersatzteile). - Dokumentation und Berichtswesen gemäß AtG, REI (Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen) sowie dem betrieblichen Regelwerk. - Teilnahme an monatlichen Fachgesprächen mit dem AG in Form eines Jour fixe (grundsätzlich per ViKo) von ca. 3 Stunden Dauer sowie fortlaufende Abstimmung mit dem AG. - Monatliche Berichterstattung (schriftlich) gegenüber dem AG über die durchgeführten Tätigkeiten, aufgetretene Vorkommnisse und evtl. Besonderheiten. Des Weiteren umfasst der Auftrag die Verpflichtung für den AN zu Erwerb und Erhalt von Anlagenkenntnissen, damit eine ggf. auftretende Notwendigkeit von Störungsbeseitigungen, Reparaturen, Austauschen, vorbeugenden Instandhaltungsmaßnahmen sowie Umsetzung von technischen oder organisatorischen Änderungen, die für einen Erhalt der Sicherheit der Anlage notwendig sind, eigenständig erkannt werden kann. Der Auftrag umfasst zudem die Planung und Ausführung dieser Maßnahmen. Sämtliche Tätigkeiten sind unter Einhaltung des betrieblichen Regelwerks für den THTR und der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften sowie gemäß dem Stand von Wissenschaft und Technik durchzuführen. Hinweis: Die Beauftragung beinhaltet explizit nicht die Übernahme der Verantwortung für die nukleare Sicherheit der Anlage. Diese obliegt weiterhin dem In-haber der Genehmigung für den THTR.
Pouvoir adjudicateur
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