Beauftragung mit der notärztlichen Versorgung im öffentlichen Rettungsdienst des Kreises Offenbach
Description du marché
Notärztliche Besetzung des NEF Dietzenbach 1: • von Montag – Freitag jeweils von 18:00 bis 06:00 Uhr des darauffolgenden Tages und • Samstag, Sonntag und Feiertag jeweils von 6:00 bis 6:00 Uhr des darauffolgenden Tages Das Rettungsmittel samt rettungsdienstlichem Fachpersonal, die medizinische Ausstattung der Notärzte (nachfolgend: „NA“), sowie die Unterbringung der NA während des Dienstes werden durch den Auftraggeber bzw. durch vom Auftraggeber nach § 5 Abs. 2 HRDG Beauftragte bereitgestellt und sind damit nicht Teil der vom Beauftragten geschuldeten Leistung. Hinweis: Der NA muss sich während des gesamten Dienstes in unmittelbarer Nähe zur Rettungswache aufhalten. Es ist jedoch zulässig, dass er während des Notarztdienstes anderen Tätigkeiten nachgeht, wenn und soweit sichergestellt ist, dass er den unter Ziff. 4.1.8 Leistungsbeschreibung (Anlage 1) dargestellten Mitwirkungspflichten nachkommt und bei Alarmierung binnen maximal einer (1) Minute einsatzbereit zum Transport durch das NEF bereitsteht.
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