Beauftragung von Planungsleistungen
Description du marché
Ingenieurbauwerke: Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Vereinzelt befinden sich Gehölze bzw. Baumbestand im Erschließungsgebiet. Für den Erschließungsbereich liegt ein Bodengutachten aus 2016 vor. Dieses Gutachten liegt den Ausschreibungsunterlagen an. Im Fachgutachten wurden die Boden- und Gewässerverhältnisse sowie die Versickerungsfähigkeit untersucht. Es gibt keinen Vorfluter in der Nähe. Die Oberflächenentwässerung muss zwingend innerhalb des Erschließungsgebietes erfolgen. Der nach dem Bebauungsplan mögliche gesamte Bedarf ist nach Arbeitsblatt DWA-A 138-1 zu ermitteln. Nach den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes sind in bestimmten Grünflächen offene Entwässerungs- und Rückhaltesysteme möglich (vgl. textliche Festsetzungen Punkt 6.2 bis 6.4). Für die Oberflächenentwässerung im Planbereich sollen mindestens zwei Entwurfsvarianten mit Kostengrundlage vorgestellt werden. Nach Bestimmung der Varianten oder auch Variantenmix wird seitens des späteren Auftragnehmers erwartet, die endgültige Entwurfsplanung mit einer Kostenschätzung erneut der Verwaltung und anschließend im Fachausschuss vorzustellen. Für die Ableitung des im geplanten Baugebiet anfallenden Schmutzwassers besteht im nordöstlichen Bereich eine Anschlussmöglichkeit DN 200 mm in einer Tiefe von ca. 3,70 m unter dem Urgelände zur Verfügung. Ein Auszug aus dem Schmutzwasserkanal mit Höhenangaben ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Ob für die Schmutzwasserentsorgung der Bau eines Pumpwerkes erforderlich ist oder eine reine Freigefälleleitung ausreichend ist, ist im Rahmen der Planung zu prüfen. Parallel zur L870 ist aktiver Immissionsschutz durch den Bau eine Lärmschutzanlage erforderlich (vgl. Punkt 8.2. der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes). Für den Bau der erforderlichen Lärmschutzanlage sollen mindestens 2 Varianten mit Kostengrundlagen vorgestellt werden. Verkehrsanlagen: Für die verkehrliche Erschließung des Gebiets ist im Bereich der L870 „Oldenburger Straße“ eine Linksabbiegespur vorgesehen. Es wurden bereits Vorgespräche mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Oldenburg, geführt. Der Bau der Linksabbiegespur ist Bestandteil der verkehrlichen Erschließung. Die Planung der Linksabbiegespur ist mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Oldenburg, abzustimmen und zur Genehmigung vorzulegen. Im Rahmen der besonderen Leistungen ist seitens des später beauftragten Planungsbüros der Ablösebetrag zu ermitteln. Des Weiteren sind Kosten des Sicherheitsaudits eines externen Sachverständigen Bestandteil der besonderen Leistungen. Der öffentliche Platz ist mit der angrenzenden Freianlage harmonisch zu gestalten. In der Fläche für Sport- und Spielanlage mit der Zweckbestimmung „Spiel-, Sport- und Veranstaltungsfläche“ sind ebenfalls Parkmöglichkeiten zu berücksichtigen. Die innere Erschließung des Baugebiets soll in einem Zuge erfolgen. Die Bildung von Abschnitten ist nicht vorgesehen. Im Zuge der Ersterschließung sind für den zukünftigen Endausbaus mindestens zwei Planungsvarianten mit Kostengrundlage zu erarbeiten. Nach Festlegung der einzelnen Variante oder auch eines Variantenmixes wird seitens des Bieters erwartet, dass die endgültige Entwurfsplanung mit einer Kostenschätzung erneut der Verwaltung und anschließend im Fachausschuss vorgestellt wird. Freianlagen: Der Bebauungsplan Nr. 122 „Ahlhorn – Westerholtkamp“ sieht Grünflächen mit unterschiedlichen Zweckbestimmungen vor. Diese sind bei der Maßnahmenplanung zu berücksichtigen. Im Bereich der Flächen für Sport- und Spielanlagen soll neben der o.g. Parkmöglichkeiten eine Nutzung als Veranstaltungsfläche ermöglicht werden. Die Größe der Veranstaltungsfläche ist noch nicht bestimmt. Bislang ist eine freie Grünfläche oder eine Grünfläche mit wasserdurchlässiger Befestigung mit Ver- und Entsorgungsleitungen, sowie Elektroanschlüssen denkbar. Somit ist eine spätere individuelle Nutzung möglich. Des Weiteren ist eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Boulevard“ festgesetzt. Die Gestaltung von Entwässerungs- und Rückhaltesystemen, Spiel- und Sportanlagen sollen mit unterschiedlichen Varianten und Ebenen vorgestellt werden. Je nach dem Entwässerungskonzept können Wasserläufe in den Flächen integriert werden. Als besondere Leistung wird eine Kostenschätzung für die jährliche Unterhaltung (Wartung / Pflege) der Freianlagen gefordert. Bevor die Ersterschließung erfolgt, sollen mindestens zwei Entwurfsvarianten mit Kostengrundlage vorgestellt werden. Nach Festsetzung der einzelnen Varianten oder auch eines Variantenmixes wird seitens des Bieters erwartet, dass die endgültige Entwurfsplanung mit einer Kostenschätzung erneut der Verwaltung und anschließend im Fachausschuss vorgestellt wird.
Pouvoir adjudicateur
Recevoir les prochains marchés Architecture, ingénierie & conseil technique en Allemagne par email
Alerte quotidienne · 7 000 nouveaux marchés/jour
Pas de spam · Désabonnement en 1 clic