Begleitagentur zum Bundesprogramm Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel – 4. Tranche
Description du marché
Mit dem Bundesprogramm zur „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“ sollen investive Projekte der Grün- und Freiraumentwicklung mit hoher Wirksamkeit für Klimaschutz (CO2-Minderung) und Klimafolgenanpassung, mit hoher fachlicher Qualität, mit hohem Investitionsvolumen und mit hohem Innovationspotenzial gefördert werden. Das Bundesprogramm startete Ende 2020. Im Rahmen der 1.Tranche werden 98 Projekte in Höhe von 190 Millionen Euro gefördert, in der 2. Tranche sind dies 129 Projekte mit einer Förderung von insgesamt 100 Millionen Euro. Die 3. Tranche umfasst 62 Projekte mit einer Förderhöhe von 176 Millionen Euro. Die Betreuung der Projekte der 1., 2. und 3. Tranche durch eine Begleitagentur ist bereits beauftragt. Im Rahmen dieser Ausschreibung wird eine Begleitagentur für die Projekte der 4. Tranche gesucht. Der Zuwendungsbetrag für die Projekte der 4. Tranche umfasst von 500.000 € bis 6 Mio. €/ Projekt. Insgesamt wurden vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags für die 4. Tranche 104 Millionen Euro Fördermittel bereitgestellt. Die Auswahl der Projekte erfolgte durch den Haushaltsausschuss in seiner Sitzung am 05.06.2024. Es wurden 53 Projekte für eine Förderung ausgewählt. Mit der Umsetzung und der Begleitung des Programms hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauen (BMWSB) das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) beauftragt. Das BBSR (Auftraggeber) soll durch einen externen Auftragnehmer (AN) bei der organisatorischen, administrativen und fachlichen Umsetzung von investiven, baulichen Zuwendungsmaßnahmen unterstützt werden. Die baufachliche Begleitung und Mitwirkung bei der Umsetzung der jeweiligen Projekte sind nicht Bestandteil dieses Auftrags. Kenntnisse im Bereich der Landschaftsarchitektur/Gartendenkmalpflege sind Voraussetzung. Bei der Umsetzung und Begleitung des Förderprogramms ist im Rahmen des Zuwendungsmanagements und der fachlichen Begleitung eine enge Kooperation mit dem AG und Zuwendungsempfänger erforderlich. Vorgesehen ist eine Vertragslaufzeit von September 2024 bis Dezember 2028, wobei das Jahr 2028 unter Vorbehalt der zur Verfügung gestellten Mittel aus dem Bundeshaushalt 2025 steht.
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