Belegplätze 2025
Description du marché
Der Träger erbringt die Betreuungsleistung u.a. unter Beachtung der Vorschriften des SGB VIII, des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz), sowie sonstiger diese Bestimmungen ergänzender Regelungen, namentlich der Richtlinien über die Förderung in Tagespflege und über die Festsetzung der Höhe der Geldleistung für Tagespflegepersonen nach § 23 Abs. 2, 2a SGB VIII, sowie der fachlichen Empfehlungen zur Qualität in der Bildung, Erziehung und Betreuung der unter Dreijährigen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, beschlossen auf der 107. Arbeitstagung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter. Der Träger verpflichtet sich, die sachlichen und personellen Voraussetzungen für den Betrieb der Kinderbetreuungseinrichtung zu erhalten. Er verantwortet die pädagogische und fürsorgliche Betreuung der Kinder und hat die Kinder unter Beachtung ernährungs-physiologischer Anforderungen mit ausreichend Essen und Trinken zu versorgen. Dazu gehören Frühstück, Mittagessen und eine Nachmittagsmahlzeit.
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