Terrestrische Biotopkartierung von geschützten Biotopen, FFH-Lebensraumtypen und LRT-Entwicklungsflächen außerhalb der FFH-Gebiete im Naturpark Uckermärkische Seen
Description du marché
a) Wahrnehmung eines Abstimmungstermins in der Naturparkverwaltung Uckermärkische Seen. Die Teilnahme dieses Termins ist insbesondere für die jeweiligen Biotopkartierer-/innen (ggf. Unterauftragnehmer) verpflichtend b) Sämtliche Genehmigungen, die für die Arbeiten im Gelände benötigt werden, z.B. Befahrungsgenehmigungen für NSG usw. müssen vom Auftragnehmer bei den zuständigen Behörden selbständig beantragt werden. Der Auftragnehmer erhält dazu vom Auftraggeber eine offizielle Auftragsbestätigung/Bescheinigung zur Legitimierung der Kartierungsarbeiten. Die Kontaktaufnahme und Absprache mit zuständigen Behörden (u.a. untere Naturschutzbehörden der Landkreise, Forstbehörden) muss vor Durchführung der Biotoptypen-Lebensraumtypenkartierung erfolgen. c) Terrestrische Biotopkartierung der vom LfU gekennzeichneten Verdachtsbiotope und Aktualisierung der Biotopdaten (Anzahl siehe Tabelle 1). Ggf. weitere während der Kartierung festgestellte Flächen der o.g. Schutzkategorien, z.B. durch zusätzliches Auffinden im Gelände (z.B. auf Nachbarflächen oder "Zufallsentdeckungen") sind zudem in Kartierintensität C zu erfassen
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