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Contract notice Informatique & services IT 🇪🇺 TED

Beschaffung eines Gesamtsystems (Appliance) für die elektronische Aufenthaltsüberwachung

🌍 Allemagne Fermé
Publication
05/06/2025
Date limite
2025-07-08
Valeur estimée
EUR
Donneur d'ordre
Codes CPV

Description du marché

Gegenstand der Beschaffung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages einer Gesamtlösung zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung als Applicance-Lösung. Dies umfasst die Bereitstellung eines Gesamtsystems mit der benötigten Hardware und Software nebst Lizenzen, sowie die komplette Ausstattung der Überwachungsgeräte inklusive dem benötigten Zubehör. Das Gesamtsystem wird vom Auftragnehmer in Absprache mit dem Auftraggeber betrieben, gewartet und jeweils auf den neusten technischen Entwicklungsstand gebracht. Ein Support mit unterschiedlichen Leveln (1st, 2nd und 3rd Level) für das Gesamtsystem ist vom Auftragnehmer nach festgelegten SLAs bereitzustellen. 1."Elektronische Präsenzkontrolle" (EPK) Das Verfahren "elektronische Präsenzkontrolle" (kurz EPK genannt), wird in der HZD seit dem Jahr 2000 für die hessische Justiz betrieben. In dem Verfahren werden aufgrund von richterlichen Entscheidungen zur Vermeidung einer Untersuchungshaft bzw. als Bewährungsauflage, betroffenen Personen (im Dokument Probanden genannt) Fußfesseln angelegt, die die Aufenthaltsüberwachung der Person im häuslichen Bereich (Hausarrest), nach fest von den Richtern definierten Zeitplänen, ermöglichen. 2. "Elektronische Aufenthaltsüberwachung" (kurz EAÜ genannt) Wegen der ab 01.01.2011 in § 68b Abs. 1 S.1 Nr. 12 StGB in Kraft getretenen Gesetzesregelung für eine elektronische Aufenthaltsüberwachung von verurteilten Personen nach Verbüßung der Haftstrafe, wurde ein Betriebs- und Nutzungsverbund der Bundesländer unter dem Vorsitz des Hessischen Ministeriums der Justiz (HMdJ) gegründet und die HZD beauftragt, ein Verfahrensmanagement und eine technische Überwachungszentrale einzurichten und zu betreiben. Die Justiz- und Innenministerien der Bundesländer haben sich über die gemeinsame Nutzung des hessischen Systems verständigt. Bei der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ)" werden mit Hilfe eines GPS-Trackers Verbots- und Gebotszonen kontrolliert. Zudem können Alkoholkontrollen verhängt werden. 3. "Elektronische Aufenthaltsüberwachung im Strafvollzug" (ELAST) Im Jahr 2014 kam eine Gesetzesänderung zur Lockerung des Strafvollzuges in Hessen mit dem Verfahren ELAST (elektronische Aufenthaltsüberwachung im Strafvollzug) hinzu. Hier werden sogenannte "Freigänger" mit der elektronischen Fußfessel überwacht. 4. Überwachung der "häuslichen Gewalt" Seit 2024 kann als Ergänzung zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung auch die Domestic Violence Technologie eingesetzt werden. Derzeit wird zudem eine Gesetzesänderung des Gewaltschutzgesetzes vorbereitet, die ein gerichtlich angeordnetes Kontakt- und Annäherungsverbote durch Einsatz dieser Technologie überwachen soll. Dieses Gesetz wird voraussichtlich 2025 in Kraft treten. Die Überwachung der oben genannten Verfahren wird durch zwei Instanzen durchgeführt. - Die "Gemeinsame Überwachungsstelle der Länder" (kurz GÜL genannt) übernimmt die fachliche ("juristische") Überwachung der Probanden und hält auch direkten Kontakt zu diesen. - Das "Technische Monitoring Center" (kurz TMC genannt) übernimmt die technische Überwachung und ist für den ordnungsgemäßen Betrieb der Überwachungsgeräte verantwortlich. Die allgemeinen Anforderungen und die Anforderungenan das Zentrale Gesamtsystem sind in Kapitel 2.1 sowie in Kapitel 3.1 der Leistungsbeschreibung (B 03 Leistungsbeschreibung) beschrieben. Die Anforderungen an die Überwachungssoftware ist in Kapitel 3.2 beschrieben, die Anforderungen an die dezentralen Überwachungseinheiten sind in Kapitel 3.3 beschrieben. Die Anforderungen an das Anlegen und das Ablegen der Überwachungseinheiten ist in Kapitel 3.4 beschrieben. Im Anhang sind Informationen über die zu liefernden Konzepte enthalten.

Valeur estimée
17.5M EUR
Procédure
Appel d'offres ouvert
Nature du contrat
Services
Type
Accord-cadre

Pouvoir adjudicateur

🏛 Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung, Wiesbaden
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