Bestellung eines Wirtschaftsprüfers / vereidigten Buchprüfers zur Prüfung der Jahresrechnungen des Gesundheitsfonds
Description du marché
Auftraggeber ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Zu den vielfältigen Aufgaben des BAS gehört u. a. die Verwaltung des Gesundheitsfonds sowie des Innovationsfonds, Krankenhausstrukturfonds (Strukturfonds) und Krankenhauszukunftsfonds (Zukunftsfonds). Außerdem wird das BAS ab dem Jahr 2026 einen Transformationsfonds verwalten. Gemäß § 220 Abs. 3 S. 1 SGB V i. V. m. § 77 Abs. 1a S. 1 SGB IV ist für den Gesundheitsfonds nach Ende eines Geschäftsjahres (1. Januar bis 31. Dezember) eine Jahresrechnung aufzustellen. Die Rechnungsergebnisse der jeweiligen Geschäftsjahre des Gesundheitsfonds sind auf der Homepage des BAS (www.bundesamtsozialesicherung.de) veröffentlicht. Die Jahresrechnung des Gesundheitsfonds ist gemäß § 220 Abs. 3 S. 1 SGB V i. V. m. § 77 Abs. 1a S. 5 SGB IV von einem Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer zu prüfen und zu testieren. Die Bestellung des Wirtschaftsprüfers oder des vereidigten Buchprüfers zur Prüfung der Jahresrechnung des Gesundheitsfonds erfolgt gemäß § 220 Abs. 3 S. 5 SGB V durch die beim BAS eingerichtete Prüfstelle (Innenrevision) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und dem Bundesministerium der Finanzen (BMF). Im Rahmen dieses Dokumentes werden die im Vergabeverfahren geforderten Leistungen zur Prüfung der Jahresrechnung des Gesundheitsfonds beschrieben. Innerhalb dieser Leistungsbeschreibung wird das BAS als Auftraggeber und der Dienstleister als Auftragnehmer bezeichnet. Zu Gunsten der besseren Lesbarkeit wird in diesem Dokument und dessen Anlagen etc. grundsätzlich die männliche Sprachform gewählt. Auftragsgegenstand ist die Durchführung der Prüfungen der Jahresrechnungen des Gesundheitsfonds durch ein erfahrenes und qualifiziertes Wirtschaftsprüfungsunternehmen mit Wirtschaftsprüfern und/oder vereidigten Buchprüfern. Der Auftragnehmer hat bezogen auf die Jahresrechnung des Gesundheitsfonds die jeweilige Jahresabschlussprüfung für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 durchzuführen. Der Auftrag umfasst auch die Prüfung der Rechnungslegungen des Innovationsfonds (§§ 92a und 92b SGB V), Strukturfonds (§§ 12 und 12a Krankenhausfinanzierungsgesetz – KHG) und Zukunftsfonds (§ 14a KHG), die in die Rechnungslegung des Gesundheitsfonds integriert sind. Darüber hinaus erstreckt sich der Prüfauftrag auf die Rechnungslegung eines Transformationsfonds, für die ebenfalls die Integration in die Rechnungslegung des Gesundheitsfonds beabsichtigt ist (siehe hierzu im Einzelnen Ziffer 2.1.5 der Leistungsbeschreibung). Da der Transformationsfonds erst ab dem Jahr 2026 eingerichtet wird, handelt es sich um die Rechnungslegungen für die Geschäftsjahre 2026 bis 2028.
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