Betreibervertrag ringberlin Halle 2 Gründer:innenzentrum / Makerspace
Description du marché
Der Modell-Campus ringberlin an der Ringstraße 44-66 in 12105 Berlin-Mariendorf steht im Eigentum der deutschen Schindler-Gruppe, als Teil des weltweit agierenden Aufzugs- und Fahrtreppenkonzerns Schindler. Das weitläufige Areal wurde bis in die 90er Jahre als Produktions- und Fertigungsstandort genutzt und stellt weiterhin den Hauptsitz von Schindler in Deutschland dar. Bereits vor mehreren Jahren hat sich die Eigentümerin entschlossen, das Areal mit seinen denkmalgeschützten Gebäuden und neuen Baufeldern zu einem künftig grünen, offenen CO2 neutralen Innovations-Campus zu entwickeln, auf dem sich Innovation mit Forschung/Wissenschaft und Wirtschaft treffen: der Modell-Campus ringberlin. Im ersten Bauabschnitt wurde der angestammte Unternehmenssitz von Schindler Deutschland auf dem Campus nachhaltig erweitert und modernisiert und Ende 2019 in Betrieb genommen. Im nächsten Bauabschnitt wird in der denkmalgeschützten ehemaligen Fertigungshalle (Halle 2) ein Gründer:innenzentrum in Form eines Makerspace mit einer Gesamtfläche von ca. 17.000 qm errichtet. Bei einem Investitionsvolumen von mehr als 60 Mio. EUR stellt das Land Berlin zur Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur GRW-Mittel von rd. 36 Mio. EUR bereit, die unmittelbar in das Gründer:innenzentrum fließen, um eine vergünstigte Nutzung zu ermöglichen. Neben dem so geförderten Bereich des Gründer.innenzentrums - Makerspace stehen frei von der Förderbindung anteilige Objektflächen von ca. 2.500 qm zur Verfügung. Vermieterin des Objekts ist die ringberlin Halle 2 Projektgesellschaft mbH als Vorhabenträgerin. Sie wird die Halle 2 nach Fertigstellung der Um- und Ausbauten sowie einer Coworking-Grundausstattung mit einem langfristigen Miet- und Nutzungsrecht einem General-Untermieter zum Betrieb des Gründer:innenzentrums als Makerspace für innovative kleine Unternehmen, Startups und Gründern überlassen. Dem Betreiber wird zur Finanzierung der Anlaufphase ein Zuschuss iSv § 2 Abs. 4 Nr. 3 KonzVgV gewährt. Das wirtschaftliche Betriebsrisiko verbleibt vollständig beim Betreiber. Dieser Betreiber wird mit der vorliegenden öffentlichen Ausschreibung ermittelt.
Pouvoir adjudicateur
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