Bewachung/Sicherheitsdienstleistungen auf dem Veranstaltungsgelände von Messe Augsburg ASMV GmbH
Description du marché
Die Erbringung der Leistungen erfolgt nach Bedarf von ASMV gemäß den im Einzelfall (mittels Einzelbeauftragung, Einzelvertrag) näher konkretisierten Vertragsleistungen. Zum Tag der Bekanntmachung werden die Vertragsleistungen definiert, die funktional in der Anlage 1 „Leistungsbeschreibung“ der Rahmenvereinbarung dargestellt sind. Dabei kann ASMV nach Bedarf unter Berücksichtigung des Belegungsplans und veranstaltungsbezogen Kundenwünschen sowie internen Bedarfen folgende Vertragsleistungen einzeln oder in Kombination abrufen. Übergeordnet geht es um die Tätigkeiten wie: 1. Zutrittssteuerung und -kontrolle über die Pforte 2. Lenkung von Personen- und Verkehrsfluss auf einem vorgegebenen Bereich (Innengelände, Parkträume u.ä.) 3. Sicherheitswache für bestimmte Bereiche (Standwache, Hallenwache, auch in der Nacht) 4. Schutz von ASMV-Personal 5. Einlasskontrolle zur Hallen/ ausgewählte Bereiche 6. Streife auf dem vorgegebenen Bereich 7. Bargeldmanagement bei Kautionsabwicklung und/oder Kassieren vor Ort (unter Einsatz des eigenen Wechselgeldes) 8. Fluchthelfer 9. Individueller Personenschutz 10. Beratung zu den sicherheitsrelevanten Aspekten wie beispielsweise zu den Szenarien der Geländeräumung 11. Begleitende Helfertätigkeit wie Platzeinweiser, Aufbau von sicherheitsrelevanten Absperrungen u.ä. Eine Position kann eine oder mehrere oben erwähnte Tätigkeiten beinhalten. ASMV behält sich vor, die Tätigkeit an die Orts- und Veranstaltungsbesonderheiten zusätzlich in Form von so genannten „Positionskarten“ zu konkretisieren. Eine komplette Untervergabe des Einzelvertrages an einen oder mehrere Unterauftragnehmer ist untersagt. Das Ignorieren dieser Verpflichtung wird als Vertragsverletzung ausgelegt. Das Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung. Damit sind sämtliche ausgeschriebenen Leistungen für ASMV optional und können einzeln oder in Kombination abgerufen werden. Die Mengen sind Schätzmengen und stellen weder die Mindest- noch die Obergrenzen für ASMV dar. Die Leistungserbringung auf dem Messegelände erfolgt in den vorgegebenen Zeitfenstern (gem. dem Belegungsplan und den Veranstaltungskalender), die strikt einzuhalten sind.
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