Blindeninstitutsstiftung – MüR12-a Fassaden- und Dachsanierung | Objektplanung Gebäude und Innenräume – 100a Architektenleistungen
Description du marché
Verfahrensgegenstand ist die Objektplanung Gebäude und Innenräume(Architektenleistung HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 1, §§ 34 ff):- stufenweise Beauftragung, vorerst nur Stufe 1 mit LPH 3 + 4- einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen - weitere Stufen (Stufe 2 mit LPH 5 + 6 und Stufe 3 mit 7 - 9)Besondere Leistungen: - Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren [Stufe 1+2]o Flächenermittlung nach DIN 277 und Zuordnung nach Vorgaben des AG zu Förderbereichen (z.B. Wohnen / Schule) sowie farbige Darstellung der Grundrisse o Ermitteln des Mehraufwandes aufgrund denkmalschutzrechtlicher Anforderungen (denkmalschutzrechtlicher Mehraufwand)- Vorgezogene Maßnahme Sanierung der einsturzgefährdeten Dächer BT B und J (Dacherneuerung)- Denkmalpflegerische Erlaubniso Fortlaufende Abstimmung während des Planungs- und Bauprozesses mit der Unteren Denkmalschutzbehörde bzw. dem bay. Landesamt f. Denkmalschutz - Kostenerfassung (KB-KF) denkmalpflegerischer Mehraufwand - Begleitung Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (LPH 9)- Restleistungen LPH 1 – 3 nach eigener Einschätzung Die Beauftragung und Realisierung der geplanten Planungs- und Baumaßnahme sind in Zeit und Umfang von der Förderzusage und damit finanziellen Absicherung abhängig. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht.Gesetzliche Grundlagen bilden die Bestimmungen über den Werkvertrag nach BGB.Der Vertrag wird nach dem HAV-KOM Vertragsmuster Architektenvertrag – Gebäude und Innenräume – einschl. Anlagen AVB und ZVB geschlossen.Das Vertragsmuster kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.Es wurden bereits Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung Gebäude und Innenräume erbracht. Der Auftraggeber geht davon aus, dass für die Fassadensanierung die Leistungen der LPH 1 – 3 vollständig erbracht sind. Für die Dachsanierung haben lediglich Bestandsuntersuchungen stattgefunden. Weitere Leistungen nach HOAI wurden noch nicht erbracht. Die vorliegende Planung ist Grundlage für die weitere Bearbeitung. Die vorliegenden Planungsunterlagen sind zu bewerten und die Überprüfung und Einarbeitung sowie die verantwortliche Übernahme der Unterlagen ist gem. § 8 HOAI zu vereinbaren. Es wird davon ausgegangen, dass mit den vorliegenden Unterlagen im VgV die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen ist.Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen (Anlage 01+02+03) entnommen werden. Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt.Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
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