Blutentnahme/Beweismittelsicherungen und Blutuntersuchungen
Description du marché
Gegenstand dieses Vertrags ist die Blutentnahme/ Beweismittelsicherung und die chemisch-toxikologische Untersuchung von Blut- und/oder Urinproben (qualitativ und quantitativ) auf Basis der „Richtlinie der GTFCh zur Qualitätssicherung bei forensisch-toxikologischen Untersuchungen“ und den dazugehörigen Anlagen, auf das Vorliegen von Betäubungsmitteln, Medikamenten und/oder anderen berauschenden Mitteln und ggf. Alkohol (insbesondere hinsichtlich § 24a StVG sowie §§ 315c, 316 StGB) sowie die Beurteilung der Ergebnisse in Form forensisch verwertbarer Gutachten (insbesondere zur Frage der Fahrtüchtigkeit und Schuldfähigkeit). Neben dem Auftraggeber sind auch die Staatsanwaltschaft und Gerichte berechtigt, Aufträge zu den gleichen Konditionen und Preisen des Vertrages, der aufgrund dieses Ausschreibungsverfahrens geschlossen wird, zu vergeben. Die in der Preiszusammenstellung (Datei 06) angegebenen Mengenangaben ändern sich dadurch nicht. Der Gegenstand der Ausschreibung umfasst im Bereich des Polizeipräsidiums München folgende Leistungen: (1) Dem Auftragnehmer wird nach der Durchführung einer Blutentnahme die erforderliche Anzahl an Blutproben (d. h. Blutentnahmeröhrchen) übergeben: • 1 Blutentnahmeröhrchen bei Alkoholfeststellung in einfach gelagerten Fällen • 2 Blutentnahmeröhrchen bei schwerwiegenden Straftaten, schweren Verkehrsunfällen oder toxikologischen Untersuchungszwecken • 3 Blutentnahmeröhrchen i. Z. m. der Feststellung von Kokainkonsum. Gegebenenfalls wird dem AN in Einzelfällen (soweit freiwillig abgegeben) eine Urinprobe mit einem Untersuchungsauftrag übergeben.
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