Bodenbelagsarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte Theresienspitalstiftung Bad Kissingen_Neu
Description du marché
Die Bodenbeläge haben entscheidenden Einfluss auf die ästhetische Gestaltung, Einhaltung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften sowie die Wirtschaftlichkeit des Objektes. Daher wurden Kriterien entwickelt, die als unverzichtbare Anforderungen an Bodenbeläge zu stellen sind. Sie müssen von den angebotenen Produkten sowie ihren Herstellern erfüllt werden. A) Ästhetik, Farbe, Design Angebotene Produkte müssen dem vorgegebenen Design und der Farbe in Bezug auf Grundfarbe, Granulatfarben, Granulatgröße und die Dichte des Granulates entsprechen. Um Farbabweichungen innerhalb der Flächen zu vermeiden, muss die gesamte bestellte Menge eines Produkts aus jeweils einer Produktionscharge geliefert werden. B) Umweltverträglichkeit Es dürfen nur umweltverträgliche Linoleumbodenbeläge eingesetzt werden. Der Hersteller des Belages muss durch Prüfberichte / Gutachten externer Institute nachweisen, dass: Keinerlei Bedenken gegen den Einsatz des Bodenbelages in Wohn- und Arbeitsräumen bestehen. Darüber hinaus hat der Hersteller nachzuweisen, dass durch eine umfassende Fremdüberwachung der Fertigprodukte durch ein unabhängiges Institut, die Freiheit von Schadstoffen der Produkte dauerhaft gesichert ist. Der Hersteller ein Zertifikat nach NATUREplus nachweisen kann. C) Reinigung/Pflege Nach der Grundreinigung wird der Bodenbelag mit Wischpflegemitteln regelmäßig gereinigt und gepflegt. D) Sicherheit Brand / Brandgase Die angebotenen Bodenbeläge müssen die Brandanforderungen der DIN 4102, Klasse B1 erfüllen. Im Falle der brandtoxikologisch Unbedenklichkeit soll diese gemäß DIN 53436 eingestuft und chlorfrei sein. Diese Eigenschaft ist durch Vorlage eines gültigen Prüfberichtes eines externen Instituts zu belegen. Zigarettenglut Die Beläge sind beständig gegen Zigarettenglut (keine Verbrennung der Oberfläche gemäß EN 1399 / DIN 51961). Rutschsicherheit Die angebotenen Beläge sind als rutschsicher eingestuft gemäß der geforderten bzw. gewünschten Klasse R 9 oder R 10 (BGR 181 und DIN 51130). Diese Eigenschaft ist durch Vorlage eines gültigen Prüfberichtes eines unabhängigen Instituts zu belegen. Elektrostatisches Verhalten: Das Elektrostatische Verhalten beim Begehen soll nach EN 1815 antistatisch sein (Aufladung < 2 kV). Fußbodenheizungseignung: Die Bodenbeläge müssen für Fußbodenheizungen geeignet sein. E) Verlegung Die ausführende Verlegefirma muss, um spätere Reklamationen und Verzugskosten zu vermeiden, Erfahrung mit den angebotenen Produkten in vergleichbaren Einsatzbereichen vorweisen. Es sind mindestens 3 Referenzen mit Anschrift, Telefonnummer und Ansprechpartner anzugeben. Im Bedarfsfalle hat die Herstellerfirma des Bodenbelags eine entsprechende Verlegeeinweisung sicherzustellen. F) Muster Alle angebotenen Bodenbeläge müssen in den entsprechenden Qualitäten/Designs als Originalmuster vorgelegt werden. Für Sonderfarben sind Labormuster akzeptabel, sofern das in Design und technischer Ausführung identische Produkt standardmäßig verfügbar ist. Die ausschreibende Stelle bzw. Nutzer behält sich das Recht vor, zur Sicherstellung der geforderten Qualität Muster von externen Stellen technisch prüfen zu lassen oder durch Probeverlegung im eigenen Hause auf die geforderten Eigenschaften zu testen. G) Garantien / Zertifikate Die in dieser Ausschreibung geforderten technischen Eigenschaften und Daten werden vom Bodenbelagshersteller gewährleistet.
Pouvoir adjudicateur
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