Bundesstadt Bonn - Rahmenvereinbarung OGS-Ausbau - Freianlagenplanung
Description du marché
Das Städtische Gebäudemanagement der Stadt Bonn (SGB) ist als Auftraggeber (AG) für die Planung, Errichtung und den Betrieb von kommunalen Gebäuden und Liegenschaften der Stadt Bonn verantwortlich. In diesem Zusammenhang verfolgt das SGB ein ambitioniertes Schulbauproramm, das verschiedenste Sanierungs-, Umbau-, Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen an bestehenden sowie neuen Schulstandorten beinhaltet. Im Rahmen dessen beabsichtigt das SGB Rahmenverträge für Planungsleistungen abzuschließen. Das städtischen Gebäudemanagement (SGB) der Bundesstaat Bonn hat ein sog. Maßnahmenpaket 1 gebildet, welches den OGS-Ausbau an folgenden Grundschulen beinhaltet: - Till-Eulenspiegel-Schule - Paul-Gerhardt-Schule - Matthias-Claudius-Schule - Marktschule - Kettelerschule - Ennertschule - Bodelschwinghschule Derzeit werden für die einzelnen Grundschulen Machbarkeitsstudien erstellt, zur Bestimmung des konkreten Bedarfs. Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit bis zu vier Rahmenvertragspartnern, welche die Leistungen der Freianlagenplanung für die erforderlichen Erweiterungs-, Neu- sowie Sanierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem OGS-Ausbau erbringen sollen. Der Freianlagenplaner wird dabei auch mit der Entwässerungsplanung beauftrag (Planung/Dimensionierung der Entwässerung/ Wasserentsorgungs-anlagen) Der Objektplaner für Gebäude und Innenräume hat hier zuzuarbeiten. Die Rahmenvereinbarung umfasst die Grundschulen im Maßnahmenparket 1. Das Maßnahmenpaket 1 kann um bis zu fünf weitere Grundschulen erweitert werden. Es besteht kein Anspruch auf Beauftragung sämtlicher Schulen. Die Bundesstadt Bonn behält sich zudem vor, die Planungsleistungen für einzelne Schulen auch anderweitig zu vergeben. Die Rahmenvereinbarung soll mit bis zu vier Rahmenvertragspartnern geschlossen werden. Die Vergabe der Einzelaufträge erfolgt mittels Miniwettbewerb. Die näheren Modalitäten zur Beauftragung der Einzelaufträge regeln die Vergabeunterlagen zur Angebotsphase. Der Rahmenvertragspartner ist beim Einzelabruf an die in diesem Verfahren getroffenen Modalitäten in der Rahmenvereinbarung gebunden (z.B. Honorarparameter).
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