BvA_ELT_Stadt Bogen_Sanierung Kläranlage Bogen_Fachplanung TA - Anlagengr. 4/5/8 - EMSR
Description du marché
Die Stadt Bogen beabsichtigt die Sanierung des Rechengebäudes, des Sand- und Fettfangs, der Anlagentechnik des Vorklärbeckens sowie der Schlammschiene. Eine entsprechende Vorentwurfsplanung hierzu ist bereits erfolgt, diese liegt den Vergabeunterlagen bei. Die Kläranlage Bogen hat eine Ausbaugröße von 15.000 EW, die aktuelle Belegung liegt bei 12.000 EW. Die konkret umzusetzenden Maßnahmen können der beiliegenden Vorentwurfsplanung entnommen werden. Zudem sind diese der aktuellen Übersicht "Kostenaufstellung Maßnahmen" zu entnehmen, welche ebenfalls den Vergabeunterlagen beiliegt. Die Maßnahme soll in mehreren Bauabschnitten und somit über mehrere Jahre umgesetzt werden, was auch abhängig vom Haushalt ist. Die Phosphatmittelanlage wird ggf. überhaupt nicht umgesetzt. Zudem sind PV-Anlagen geplant, die jedoch durch die Stadt selbst beschafft/aufgestellt werden. Die Bildung der konkreten Bauabschnitte wird erst im Rahmen der noch zu erstellenden Entwurfsplanung konkretisiert werden. Das BHKW (Planung des BHKW selbst bei ELT verortet) wird im Betriebsgebäude verortet. Die Planungsleistungen für etwaige Einhausungen und "Gebäude" für das Sandfanggebäude usw. werden im Rahmen der Ingenieurbauwerke mit vergütet. Fördermittel nach ZUG und RZWas sind zu prüfen und sofern möglich gewünscht. Eine umfassende Beratung bzgl. möglicher Fördermittel durch den Auftragnehmer wird erwartet. Die Umsetzung der Maßnahme muss, sofern Fördermittel gewährt werden, innerhalb des im Förderbescheids vorgegeben Zeitraums nach den jeweiligen Förderbestimmungen erfolgen. Die Umsetzung erfolgt im laufenden Betrieb. Die Gesamtinvestitionen der Maßnahme liegen über 5 Mio. EUR brutto, wobei bestimmte Bereiche in den Außenanlagen bereits durch die Stadt verwirklicht wurden. Gegenstand dieses Auftrags sind die Leistungsphasen 2-9 des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung - Anlagengruppen 2/4/5/8 - EMSR gem. Teil 4 Abschnitt 2, § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI i.V.m. Anl. 15 Nr. 15.1. Die Leistungsphase 4 wird nur insoweit beauftragt, wie diese auch tatsächlich notwendig ist. Als Besondere Leistungen werden optional die Zuarbeit zur Beantragung und Abrechnung von möglichen Fördermitteln (RZWas, ZUG und ggf. KfW), Erstellung Explosionsschutz inklusive aktualisiertem Explosionsschutz-Dokument sowie die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist vergeben.
Pouvoir adjudicateur
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