C38-A5/A66/A648 Westkreuz bis Nordwestkreuz Frankfurt ,C383 Nordwestkreuz Frankfurt u. C382(tlw.) A5 Nordwestkreuz bis Westkreuz Frankfurt-Planungsbegleitende Vermessung (i.W. PlVerm) für LPh 2 u. LP3
Description du marché
Die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH plant im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes die Modernisierung der Autobahnkreuze Westkreuz und Nordwestkreuz Frankfurt a. M. sowie die Anpassung der unmittelbar angrenzenden Streckenabschnitte der Autobahnen A 5, A 648 und A 66. Neben ihrer kontinentalen Verbindungsfunktion ist die A 5 Teil des Autobahnringes um das Oberzentrum Frankfurt am Main. Die Autobahnkreuze sind verkehrlich maßgeblich für die Gesamtabwicklung der prognostizierten Verkehrsmengen. Die grundsätzlichen Rahmenbedingungen und die erforderliche Fahrstreifenanzahl für die Abwicklung der prognostizierten Verkehrsmengen wurden im Rahmen einer verkehrstechnischen Analyse (Geistefeldt & Brandenburg 2019) ermittelt. Die Untersuchung berücksichtigte ebenso die die angrenzenden Autobahnabschnitte der A 66 und A 648. Im Anschluss wurden im Rahmen einer vertiefenden Machbarkeitsstudie (Kocks 2021) planerische und technisch umsetzbare Lösungen, unter Berücksichtigung einer optimierten Trassierung und unter Beachtung der räumlichen Restriktionen sowie der baulichen Abhängigkeiten erarbeitet. Aufgrund der erhöhten Anforderungen an den Lärmschutz, die mit der Einführung der RLS 19 verbunden sind, wurden im Rahmen einer lärmtechnischen Untersuchung (CS-Plan 2021) verschiedene Lärmschutzmaßnahmen für den gesamten Untersuchungsraum vom Westkreuz bis zum Nordwestkreuz untersucht und bewertet. Auf dieser Basis wurden im Rahmen einer vertiefenden Machbarkeitsuntersuchung (Schüssler-Plan 2022) die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen hinsichtlich ihrer technischen Umsetzbarkeit, hier insbesondere im Bereich südlich des Westkreuzes, überprüft. Der Bereich um das Nordwestkreuz ist aus lärmtechnischer Sicht weniger kritisch einzuschätzen und kann mit konventionellen Lärmschutzmaßnahmen geplant werden. Im Ergebnis der vertiefenden Machbarkeitsstudie wurde für das Nordwestkreuz die Variante 3 (Bypass) als Vorzugslösung gewählt (siehe Anlage 2), da in dieser alle geforderten Verkehrsbeziehungen hergestellt sowie alle heutigen Verkehrsbeziehungen im Bauzustand ohne großräumige Umleitungen aufrechterhalten werden können. Vorbereitungen für die Vergabe von artenschutzfachlichen Untersuchungen laufen. Im Zuge der Erstellung der Machbarkeitsuntersuchung sowie der Planung zum Ersatzneubau des Hauptkreuzungsbauwerks wurden bereits in Teilbereichen der A 5 durch Hessen Mobil planungsbegleitende Vermessungen durchgeführt. Durch die DEGES wurde 2019 eine PlVerm für den Gesamtabschnitt Westkreuz bis Nordwestkreuz beauftragt (VIC). Gegenstand waren dabei vermessungstechnische Leistungen zur Herstellung einer konsistenten Planungsgrundlage für die Machbarkeitsstudie zur vorliegenden Baumaßnahme, auf der Grundlage von: • Basisdaten der Geodateninfrastruktur (GDI) des Landes Hessen, • vorliegender Bestandsunterlagen von Hessen Mobil, • Feldvergleich mit terrestrischer Ergänzungsvermessung sowie • weiterer zu beschaffender und einzuarbeitender Daten. Folgende Leistungen wurden im Rahmen der PlVerm 2019 erbracht: • Ermittlung vermessungstechnischer Grundlagen • Prüfung und Aufbereitung vorliegender Vermessungs- und Bestandsdaten • Prüfung und Aufbereitung von Geodaten der GDI Hessen • Ergänzende Datenerfassung durch Feldvergleich und terrestrische Ergänzungsmessungen • Herstellung vermessungstechnischer Grundlagenpläne • Erstellung digitaler Geländemodelle Derzeit werden die Objektplanung Verkehrsanlagen (Lph. 2 bis 4) sowie Objekt- und Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke (Lph. 1 bis 2) beauftragt. Im Zuge der gesamten Projektbearbeitung ist die Methodik "Building Information Modeling (BIM)" anzuwenden. Die Modellgrenzen des Kernbereiches des BIM-Modells sind in Anlage 3 dargestellt und betragen mind. 150 m beidseitig des Fahrbahnrandes im Bestand. Einzelfristen für Abschluss Lph. 2 (Vorplanung) spätestens bis 2. Quartal 2025, Abschluss Lph. 3 (Vorlage RE-Entwurf) spätestens 1. Quartal 2027. Leistungsinhalt Für die weiterführenden Planungen der Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke im Bereich der Baumaßnahme sind Leistungen der Planungsbegleitenden Vermessung zu erbringen. Gegenstand des Vertrages sind vermessungstechnische Leistungen zur Herstellung einer konsistenten Planungsgrundlage für die vorliegende Baumaßnahme, auf der Grundlage von terrestrischer Vermessung sowie weiterer zu beschaffender und einzuarbeitender Daten. Folgende Leistungen sind zu erbringen: •Ermittlung vermessungstechnischer Grundlagen, •Mitwirkung bei der ortsüblichen Bekanntmachung der Vermessungsarbeiten, •Herstellung eines projektbezogenen Grundlagennetzes, •Örtliche Basisdatenerfassung, •Bearbeitung eines digitalen Lagemodells, •Herstellung vermessungstechnischer Grundlagenpläne •Erstellung digitaler Geländemodelle In Kapitel B dieser Leistungsbeschreibung sind die zu erbringenden vermessungstechnischen Leistungen detailliert beschrieben.
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