Coburg - Amt 01 - Generalsanierung und Erweiterung Landestheater - Baufachberater
Description du marché
Fachberatungs- und Kontrollleistungen für die staatliche Baumaßnahme: Landestheater Coburg - Generalsanierung und Erweiterung Das Landestheater Coburg, ein mittelgroßes Dreispartentheater (Oper/Operette, Schauspiel und Ballett), das gemeinsam von der Stadt Coburg und dem Freistaat Bayern getragen wird, soll in den kommenden Jahren generalsaniert werden. Der Entwurf des mehrteiligen klassizistischen Gebäudes mit Foyer, Spiegelsaal, Zuschauerraum mit drei Rängen und Bühnenbau stammt vom herzoglichen Bauinspektor Carl Balthasar Harres, einem Schüler Schinkels. Ab 1838 wurde der Bau vom Rudolstädter Baurat Vincenz Fischer-Birnbaum vollendet. 1919 wurde das Theatergebäude aus dem Privatvermögen des Herzogs Carl Eduard, der 1918 zurücktrat, auf den Freistaat Bayern übertragen. Die Stadt Coburg verpflichtete sich den Spielbetrieb weiterzuführen und ist bis heute Betreiber des Theaters. Wegen der Vereinigung des Freistaates Coburg mit Bayern 1920 trat Bayern in diese Verpflichtung ein. Das führt zu einer Mitfinanzierung durch den Freistaat Bayern. Das Theater besteht aus einem dreigeschossigen Mittelbau mit hufeisenförmigem Zuschauerraum mit 550 Plätzen, quadratischen Bühnenhaus unter einem flach geneigten Satteldach, sowie zweigeschossigen seitlichen Flügeln für die Gesellschafts- und Nebenräume. Die letzte größere Erneuerung der Haus- und Theatertechnik fand in den Jahren 1970 bis 1977 statt. Inzwischen ist aus vielerlei Gründen eine Generalsanierung des Großen Hauses unumgänglich. Außerdem werden zusätzliche Flächen benötigt, so dass eine Erweiterung ebenfalls vorgesehen ist. Finanziert wird dieses Vorhaben vom Freistaat Bayern und der Stadt Coburg. Bauherr für dieses Vorhaben ist der Freistaat Bayern. Die Projektleitung übernimmt das Staatliche Bauamt Bamberg. Für die Planungsphase wird vom Staatlichen Bauamt Bamberg ein ständiger Ansprechpartner, der sogenannte Baufachberater, der als Schnittstelle zwischen der Stadt Coburg und dem Staatlichen Bauamt fungieren soll, benötigt. Dieser soll primär baufachliche Fragestellungen klären und muss daher über bühnentechnische Fachkenntnisse verfügen. Er soll vom Staatlichen Bauamt in die gesamte Planungsphase mit einbezogen werden. Seine Aufgabe wird dann sein, die Themen, zu denen Entscheidungen durch den Betreiber, der Stadt Coburg, zu treffen sind, zusammenzutragen, mit dem Landestheater aufzuarbeiten und den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorzulegen. Außerdem soll der sogenannte Baufachberater zusätzlich eine allgemeine Kontrollfunktion im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme wahrnehmen und in diesem Rahmen auch mögliche Einsparpotentiale ermitteln und aufzeigen. Auf Abruf und je nach Bedarf überträgt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die im Folgenden beschriebenen Leistungen zu spezifischen Themen. Der Vertrag weist daher die Charakteristika einer Rahmenvereinbarung auf: Der tatsächliche Bedarf (Umfang und Zeitpunkt der Beratungsleistungen) sind noch nicht konkret bekannt; die Größenordnung (maximaler oder minimaler Umfang der Leistung, Anfang und Ende des Leistungszeitraums) lassen sich jedoch eingrenzen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur selbständigen Erledigung der ihm durch den Auftraggeber übertragenen Einzelaufträge nach Maßgabe der nachfolgenden Konditionen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Einladung des Auftraggebers an projektbezogenen Besprechungen teilzunehmen. Der Auftragnehmer fertigt über die Besprechungen unverzüglich Niederschriften an und legt sie dem Auftraggeber vor. Der Auftragnehmer hat sämtliche vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen unverzüglich zu sichten und ihn in Textform zu unterrichten, wenn er feststellt, dass sie unvollständig, fehlerhaft oder unzutreffend sind oder ihre Beachtung als Grundlage der Leistungserbringung nach diesem Vertrag nicht vereinbar ist. Stufe 1: Projektvorbereitung und Vorentwurfsplanung (= Leistungsphase 2 HOAI) Die Beauftragung beinhaltet folgende Handlungsbereiche bzw. Leistungen: Vorentwurfsplanung Handlungsbereich Information, Koordination und Dokumentation - Bewerten der Planungsprozesse auf Konformität mit den vorgegebenen Projektzielen / der Bedarfsplanung in Abstimmung mit dem Nutzer - Dokumentation der Projektvorgaben - regelmäßiges Informieren der Projektgruppe nach Abstimmung mit Nutzer und Staatlichen Bauamt - Entscheidungsvorlagen für den Nutzer bzw. die Projektgruppe erarbeiten und dokumentieren Handlungsbereich Qualitäten und Quantitäten - Fachliche Bewertung der Planungsergebnisse - Kontrolle/Abgleichen der Ergebnisdokumentation der Vorplanungsphase Handlungsbereich Kosten - Fachliche Bewertung der von Objekt- und Fachplanern vorgeschlagenen Einsparungsmöglichkeiten oder angezeigten Kostensteigerungen - Anpassungsmaßnahmen in Absprache mit dem Nutzer erarbeiten - Entscheidungsvorlagen für den Nutzer bzw. die Projektgruppe erarbeiten und dokumentieren - Berichterstattung an die Projektgruppe Stufe 2: Entwurfsplanung (= Leistungsphase 3 HOAI) Stufe 3: Ausführungsvorbereitung (= Leistungsphase 5 HOAI)
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