Compliance-Dienstleister
Description du marché
Die EAA gilt gem. § 8a Abs. 5 StFG als Verpflichtete im Sinne des § 2 Abs. 1 Geldwäschegesetz ("GWG"). Weite Teile der Verpflichtungen unter dem GWG nimmt die EAA selbst wahr (Funktion des Geldwäschebeauftragten, GWG-Risikoanalyse, interne Sicherungsmaßnahmen, Durchführung eines tägli-chen Geschäftspartnermonitorings, Abgabe von Verdachtsmeldungen). Die EAA bietet keine Zahlungs-dienstleistungen an. Ihre Zahlungen wickelt für die EAA die J.P. Morgan SE ab, bei der die EAA auch ihre Konten und Depots führt. Die EAA ist derzeit seitens der Aufsicht von der Verpflichtung zur Durchführung eines (nachgelagerten) Transaktionsmonitorings befreit. Die vorliegende Ausschreibung betrifft daher die externe Erbringung der folgenden Services nach dem GWG: KYC-Services bestehend aus Neukundenprüfung, Bestandkundenprüfung (Rolling Review) sowie der Einhaltung der verstärkten Sorgfaltspflichten nach dem GWG unter Einsatz eines IT-gestützten KYC-Systems
Pouvoir adjudicateur
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