Denkmalgerechte Sanierung der Theodor-Heuss-Grundschule Sandhausen 1. Bauabschnitt
Description du marché
Der Altbau der Grundschule Sandhausen wurde 1908/09 erbaut und in den 60er und 90er Jahren durch ein weiteres Schulgebäude, eine Sporthalle und ein Hallenbad auf dem Grundstück ergänzt. Die Theodor-Heuss-Grundschule besuchen derzeit 555 Schülerinnen und Schüler in 21 Grundschulklassen. Im Altbau werden zurzeit 12 Klassen unterrichtet. Bei dem Altbau handelt es sich um ein Kulturdenkmal, das in der Liste des Landesdenkmalamtes Baden-Württemberg aufgenommen ist. Es ist ein dreigeschossiger, unterkellerter, verputzter Schulhausbau, reich an neubarocken Formen dieser Stilepoche und ein Beispiel des Schulhausbaus gegen Ende der Gründerzeit. Die Erhaltung steht aus heimatgeschichtlichen Gründen im öffentlichen Interesse. Der Altbau ist gestaltgebend und identitätsprägend für den Ortskern und die Sandhäuser Gemeinde. Er dient gleichzeitig als Lern- , Entwicklungs- und Arbeitsplatz und ist eine wichtige Bildungsstätte für den Ort und Umgebung. Der Altbau weist in fast allen Gebäudeteilen gravierende bauliche Mängel auf. In den letzten 20 Jahren wurden einige Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, so beispielsweise die Errichtung eines Fluchttreppenhauses und weitere Brandschutzmaßnahmen, kleinere Ausbesserungen an Dach und Fassade, Akustik- und Beleuchtungsmaßnahmen, Sanierung der Böden im Innenraum und weitere. Nun soll eine umfangreiche Sanierung durchgeführt werden. In einem ersten Bauabschnitt (Gegenstand dieser Ausschreibung) soll die Gebäudehülle energetisch und denkmalgerecht saniert werden, unter anderem also die Fassade mit Fenstern und Türen sowie die Dächer. Ziel der Sanierung ist die energetische Verbesserung durch neue Fenster und Dachdämmung, die damit einhergehende Betriebskostenminimierung, die gestalterische und denkmalgerechte Aufwertung des äußeren Erscheinungsbilds und vor allem die Erhaltung der Bausubstanz im Sinne der langfristigen Lebenszyklen. In einem späteren zweiten Bauabschnitt, welcher nicht Gegenstand dieser Ausschreibung ist, sollen die Barrierefreiheit hergestellt werden sowie Brandschutz und Haustechnik erneuert und die Innenräume saniert werden. Grundsätzlich sind alle Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 HOAI vom ausführenden Unternehmen zu erbringen. Ein Baugenehmigungsverfahren ist voraussichtlich nicht erforderlich. Die Leistungsphase 4 wird jedoch unabhängig davon für die denkmalrechtliche Genehmigung und die Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde benötigt, die zum Aufgabenbereich der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers gehört. Ein Antrag auf Denkmalförderung wird nicht gestellt. Zur Finanzierung der Sanierungsmaßnahme wurde bereits ein Antrag zur Förderung des Schulhausbaus kommunaler Schulträger gestellt (Verwaltungsvorschrift Schulbauförderung - VwV SchulBau). Zwingend sind die Vorgaben des Förderantrages einzuhalten, das heißt unter anderem, dass mit der Maßnahme vor Bewilligung nicht begonnen werden darf. Nach Erteilung des Bewilligungsbescheid muss mit der Maßnahme innerhalb eines Jahres begonnen werden und die Sanierung ist spätestens innerhalb von vier Kalenderjahren nach Erteilung des Bewilligungsbescheids abzuschließen und vollständig abzurechnen. Der Kostenrahmen für die Gesamtkosten beträgt 3,05 Millionen Euro.
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