Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (öDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste im Linienverkehr auf den Linien 3, 5, 6, 7, 14, 16, 17, 18, N6, N7 und N8 (neue Linienbezeichnungen gem. Nahverkehrsplan der Stadt Neu-Ulm / Zielnetz 2027) an einen internen Betreiber gem. § 108 GWB
Description du marché
Mit dieser Vorinformation wird die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages durch die Stadt Neu-Ulm für die Personenbeförderung im Linienverkehr (Busverkehrsleistungen) angekündigt. Die qualitativen und quantitativen Anforderungen an das Verkehrsangebot ergeben sich aus den gem. § 8a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2a PBefG verbindlichen Qualitätsvorgaben und Fahrplänen, welche unter https://www.neu-ulm.de/oepnv/vab eingesehen werden können. Zudem ist der Nahverkehrsplan der Stadt Neu-Ulm maßgeblich, welcher vertraglich anzuerkennen ist und unter https://nu.neu-ulm.de/oepnv/nvp abgerufen werden kann. Für die gegenständlichen Linienverkehre ist ausschließlich der Tarif der Donau-Iller-Nahverkehrsverbund GmbH (DING) einschließlich Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen anzuwenden. Informationen sind unter https://ding.eu/ einseh- und herunterladbar. Während der Laufzeit können sich Änderungen des Inhalts, Umfangs, der definierten Qualität und der sonstigen Bedienstandards ergeben, z. B. infolge der Einführung neuer Verkehrsformen (z. B. On-Demand-Verkehre), aufgrund einer veränderten Verkehrsnachfrage, in Folge sich ändernder finanzieller Rahmenbedingungen oder aufgrund des Fortschreibens des Nahverkehrsplans. Es handelt sich um folgende Buslinien: Linie 3: In der Wanne <> Burlafingen <> Steinheim; Linie 5: Ludwigsfeld<> Wissenschaftsstadt; Linie 6: Universität Süd <> Ludwigsfeld; Linie 7: Jungingen <> Willy-Brandt-Platz; Linie 14: Kuhberg <> Donaustadion; Linie 16: Schwaighofen <> Pfuhl; Linie 17: ZOB <> Schwaighofen <> Senden; Linie 18: ZOB <> Finningen <> Senden; Linie N5: ZOB <> Steinheim; Linie N6: ZOB <> Jedelhausen; Linie N7: ZOB <> Holzschwang; Es ergibt sich eine Linienverkehrsleistung in Höhe von ca. 2.036.009 Nutzwagen-km pro Jahr. Beabsichtigt ist eine Vergabe des Netzes als Gesamtleistung; die Vergabe von Teilleistungen wird ausgeschlossen. Es ist beabsichtigt, die Verkehrsleistungen zum 1. Januar 2027 mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2041 zu vergeben. Für weitere Einzelheiten zum Verfahren und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Ziff. 2.1.4. verwiesen.
Pouvoir adjudicateur
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