Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen
Description du marché
Im Rahmen der Leistungserbringung werden folgende Begriffe unterschieden: Dolmetschen Unter Dolmetschen wird das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache verstanden. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Telefonisches Dolmetschen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dazu zählen insbesondere die Abfrage der Aussagewilligkeit sowie die Feststellung der gesprochenen Sprache des Betroffenen. Übersetzen Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dargebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache verstanden. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Geschätzter Leistungsumfang: Eine Prognose über die tatsächlich abzurufenden Leistungen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf (ausgehend von der Anzahl der Gefahrenlagen, Strafverfahren etc.) von nicht zu bestimmenden Einflüssen abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben werden. Aus dieser Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber innerhalb der Vertragslaufzeit Leistungen bis zu einer Höchstmenge von 1.200.000,00 Euro netto abgerufen werden.
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