Durchführung der Nutzen-Kosten-Untersuchung und Weiterentwicklung der gesamtstädtischen ÖPNV-Konzeption während und zum Abschluss der Leistungsphase 1-2 der Stadtbahn Kiel.
Description du marché
Mit dem Ratsbeschluss vom 17.11.2022 wurde der System- und Netzentscheid als Abschluss der Trassenstudie getroffen und die weitere Planung auf das ermittelte ca. 36km lange Stadtbahn (Tram) – System ausgerichtet. Kern des dafür erforderlichen Finanzierungskonzeptes stellt die zukünftige angestrebte Bundesförderung nach dem GVFG zzgl. der angestrebten Komplementärförderung des Landes Schleswig-Holstein dar, ohne die ein Projekt dieser Größenordnung für die Landeshauptstadt Kiel nicht umsetzbar sein wird. Aus diesem Grund wurde bereits parallel zur Trassenstudie der Nutzen-Kosten-Indikator gemäß der Verfahrensanleitung zur standardisierten Bewertung ermittelt. Diese Ermittlung erfolgte noch nach der alten Verfahrensanleitung der Standardisierten Bewertung 2016. Mit dem Start der Vorplanung im Januar 2023 wird das Netz nun infrastrukturell detaillierter betrachtet und die Linien- sowie Querschnittsfestlegung soll für das Gesamtnetz bis Ende 2024 vorliegen. Für diesen Prozess wird die Ermittlung von Nutzen-Kosten-Indikatoren nach der aktualisierten Verfahrensanleitung benötigt, die im Jahr 2022 in Kraft getreten ist. Zudem sind weitere Leistungen der Busnetzkonzeption für den sog. Mitfall und der Aktualisierung des Ohnefalls erforderlich, sodass für eine erste Inbetriebnahmestufe und das Gesamtnetz die Förderfähigkeit bestätigt werden kann und auf dieser Basis der Rahmenantrag zur Aufnahme in Kategorie C nach dem Bundes-GVFG gestellt werden kann. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Aufgabenstellung: Für die Inbetriebnahmestufe 1 und das Gesamtnetz ist eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach dem Standardisierten Bewertungsverfahren von Verkehrswegeinvestitionen im öffentlichen Personennahverkehr in der aktuell gültigen Version 2016+ durchzuführen. Dabei ist auch das fakultative Modul (Kapazitätsmodul) anzuwenden. Für die Inbetriebnahmestufe 2 ist die Durchführung der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nach dem Standardisierten Bewertungsverfahren von Verkehrswegeinvestitionen optional anzubieten. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Inbetriebnahmestufen werden innerhalb der Bearbeitungszeit der Vorplanung abschnittsweise und teilweise überlappend bearbeitet, sodass eine kontinuierliche Leistungserbringung und Nachweisführung der Förderfähigkeit vorgesehen wird. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Dafür ist neben der Mitfallbetrachtung der bereits grundsätzlich im Rahmen der Trassenstudie erstellte Ohnefall weiter anzupassen und mit Vertretern der Landeshauptstadt Kiel, des Landes und des Bundes abzustimmen und zu dokumentieren. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Neben dem Ohnefall gilt es ebenfalls das Mitfall-Busnetz an die Anpassungen der Vorplanung im Verkehrsmodell für den Prognosefall 2035 zu überarbeiten und konzeptionell ebenfalls Infrastrukturmaßnahmen im Vorgriff auf die Stadtbahnrealisierung aufzuzeigen. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der Ohnefall und das Mitfallbusnetz sind entsprechend einer ersten Inbetriebnahmestufe zu erstellen, sodass auch die Förderfähigkeit, für die diese Ausbaustufe für sich ermittelt werden kann, sowie für das Gesamtnetz. Für eine zweite Inbetriebnahmestufe ist die Ohnefall- und Mitfall-Erstellung optional anzubieten. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Ergebnis ist der Nutzen-Kosten-Indikator für die erste Inbetriebnahmestufe sowie für das Gesamtnetz zu bestimmen, der dazu dient, dem Land Schleswig-Holstein den volkswirtschaftlichen Nutzen des Vorhabens nachweisen zu können und nach anerkannten Regeln die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens im Sinne des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) nachweisen zu können. Dies ist die Voraussetzung, um für das Vorhaben Zuschüsse des Bundes beantragen zu können. Die Bestimmung eines Nutzen-Kosten-Indikators für die Inbetriebnahmestufe zwei ist optional durchzuführen. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Arbeitspakete: Entsprechend der Aufgabenstellung wird die Leistung in getrennte Arbeitspakete unterteilt. Die zeitliche Abstimmung der Arbeitspakete ist zu Beginn der Leistungserbringung mit dem Bearbeiter der Leistungsphase 1-2 abzustimmen und im fortlaufenden Prozess dem aktuellen Projektstand anzupassen.
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