Durchführung einer BAIT-Prüfung bei einem Kreditinstitut
Description du marché
Die Prüfung soll die Kapitel 3 bis 10 der bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT (BAIT) in der zum Prüfungszeitpunkt gültigen Fassung umfassen. Das Rundschreiben 10/2017 der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wurde zuletzt in der Fassung vom 16.08.2021 veröffentlicht (s. BaFin-Homepage unter Recht & Regelungen > Verwaltungsschreiben > Rundschreiben > Rundschreiben 10/2017 [BA] - Bankaufsichtliche Anforderungen an die IT [BAIT]). Sofern die zu den Prüfungsbereichen gehörenden Aktivitäten des Kreditinstituts auf Unternehmensgruppenebene oder durch externe Dienstleister erbracht werden, sind diese insoweit in die Prüfung einzubeziehen (auch unternehmensgruppeninterne IT-Dienstleister) und zugleich deren Einbindung in das zu prüfende Kreditinstitut zu untersuchen. Die inhaltlichen Schwerpunkte der IT-Prüfung werden von der Auftraggeberin nach Zuschlag und vor Aufnahme der Prüfungstätigkeit mit dem Auftragnehmer festgelegt. Es ist nicht aus-zuschließen, dass die Auftraggeberin innerhalb des Prüfungszeitraums den Fokus der IT-Prüfung aufgrund der vom Auftragnehmer gewonnenen Prüfungserkenntnisse anpasst.
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