Einführung eines IDBT (ID basiertes Ticketing) Systems
Description du marché
Meilensteine der Ausführung: - Kickoff voraussichtlich ab KW 43 - 2026 - Anbindung der Systeme im Testbetrieb bis November 2026 - Produktive Anbindung der Systeme bis Dezember 2026 - Phase 1: Rollout im Bereich Landkreis Straubing-Bogen, Landkreis Schwandorf und Stadt Straubing bis Q1 2027 - Phase 2: Ausstattung der SPNV-Haltepunkte und Busse im gesamten Verbundgebiet bis Q2 2027 - Phase 3: Umstellung auf CiCo für alle Validatoren im gesamten Verbundgebiet bis Juli 2027 Die detaillierte Aufgabenbeschreibung entnehmen Sie bitte dem Anforderungskatalog "A03 IDBT Lastenheft CXP4DB0MNZR und A04 Leistungsverzeichnis CXP4DB0MNZR". Es besteht für den Auftraggeber keine Verpflichtung zur Beauftragung der vollständigen Leistungen und Mengen sowie der vollständigen Auftragssumme bzw. der optionalen Angebotsbestandteile. Die in der Anlage "Leistungsverzeichnis CXP4DB0MNZR" ausgewiesenen Mengen stellen lediglich unverbindliche Circa-Mengen dar. Der Auftraggeber ist weder zur vollständigen Abnahme der angegebenen Mengen noch zur Ausschöpfung der gesamten Auftragssumme verpflichtet. Das Vorhaben soll überwiegend aus staatlichen Fördermitteln des Freistaats Bayern, im Übrigen durch die beteiligten Landkreise und Städte finanziert werden. Die förderrechtlichen Voraussetzungen sind derzeit noch in Abstimmung mit dem Fördermittelgeber; ein Fördermittelantrag wurde noch nicht gestellt. Die Finanzierung des Vorhabens ist daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschließend gesichert. Das Vergabeverfahren und die Zuschlagserteilung stehen unter dem Vorbehalt, dass die Förderung und Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert sind. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren gemäß § 63 Abs. 1 VgV aufzuheben, sofern die Förder- und Finanzierungsvoraussetzungen wider Erwarten nicht eintreten. Der Auftraggeber wird die Bieter über den Fortgang der Fördermittelabstimmung unverzüglich informieren. Der mit dem Auftragnehmer zu schließende Vertrag wird dem Auftraggeber für den Fall der Nichtgewährung der Zuwendungen ein eindeutiges und ohne finanzielle Folgen bleibendes Rücktrittsrecht in Textform einräumen (vgl. Nr. 1.5.2 Satz 2 lit. a VV zu Art. 44 BayHO). Der Leistungsbeginn bedarf einer gesonderten schriftlichen Freigabe durch den Auftraggeber, die erst nach Sicherstellung der Förderung und Finanzierung erteilt wird. Mit Abgabe ihres Angebots nehmen die Bieter den vorstehenden Förder- und Finanzierungsvorbehalt zur Kenntnis und erkennen diesen an. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
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