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Award notice Services de santé & action sociale 🇪🇺 TED

Einrichtung eines Frauenhauses im Vogelsbergkreis

🌍 Allemagne
Publication
26/07/2024
Date limite
Valeur estimée
Donneur d'ordre
Codes CPV

Description du marché

Der Vogelsbergkreis sucht einen Betreiber, der in eigener Trägerschaft ein Frauenhaus errichtet und dauerhaft im Kreisgebiet betreibt. Das Frauenhaus soll als sinnvolle und notwendige Ergänzung zum bestehenden Gewaltschutzkonzept fungieren. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Träger und der bestehenden Fachstelle gegen häusliche Gewalt wird vorausgesetzt. Art der Leistungen Die Leistungen umfassen im Wesentlichen die folgenden Leistungsbereiche: •Beratende und sozialarbeiterische Arbeit mit von Gewalt bedrohten und/oder betroffenen Frauen und Kindern im Haus (für die Kinder zählen hierzu auch regelmäßige, alters- und geschlechteradäquate Freizeitangebote oder deren Vermittlung) •Im Bedarfsfall zusätzliche ambulante Beratung in Absprache mit der Fachstelle gegen häusliche Gewalt •Hausorganisation und -verwaltung •Nachsorge Grundsätze der Arbeit sind: •Absolute Anonymität / Geheimhaltungspflicht •Parteilichkeit für die Anliegen der Frauen und Kinder •Freiwilligkeit des Angebots •Selbstorganisation •Unbürokratische / schnelle Hilfe und Aufnahme •Ermöglichung einer individuellen Aufenthaltsdauer •Transparenz und Berichtspflicht gegenüber dem Vogelsbergkreis und dem Land Hessen im Rahmen der finanziellen Zuwendungen über die kommunalisierten sozialen Hilfen •Grundsatz der Hilfe zur Selbsthilfe und Empowerment-orientieres Arbeiten mit den Adressat*innen Beginn und Dauer der Leistung Das Frauenhaus soll, unter Vorbehalt der Genehmigung des Haushalts, zum nächstmöglichen Zeitpunkt eingerichtet werden. Entsprechende finanzielle Mittel sind im Haushalt 2024 etatisiert. Grundsätzlich ist die dauerhafte Einrichtung eines Frauenhauses vorgesehen. Dem Charakter der Leistung wohnt inne, dass sie nicht unter wechselnder Verantwortung ausgeführt wird, zum einen um der Geheimhaltungspflicht adäquat nachkommen zu können, zum anderen um ein ausreichend stabiles Hilfenetzwerk für die von Gewalt bedrohten oder betroffenen Frauen und Kinder bereithalten zu können. Umfang der benötigten Leistung Gemäß den Richtlinien des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbulkonvention) wird für den Vogelsbergkreis mit seinen rund 106.000 Einwohner*innen ein Haus mit 11 Plätzen für von Gewalt bedrohte oder betroffene Frauen und Kinder mit insgesamt 22 Betten (inkl. Familien-Zimmer) benötigt. Um eine möglichst autarke/ selbstständige und den Empowerment-Ansatz der Betreuung begünstigende Versorgung der Frauen und Kinder zu ermöglichen, muss das Haus außerdem über Koch- und Waschgelegenheiten verfügen, welche selbstständig durch die Bewohnerinnen genutzt werden können. Einer eigenständigen Gestaltung des Alltags muss ohne fremde Unterstützung nachgegangen werden können. Bei Bedarf erfolgt eine Unterstützung durch die Mitarbeitenden, ggf. durch hauswirtschaftliches Personal. Die Ausstattung aller Räumlichkeiten muss diesem Zweck entsprechen. Um die Grundlagen für eine Trauma-sensible Arbeit zu schaffen, muss ein Sicherheitskonzept sowohl für die Bewohner*innen als auch für die Mitarbeitenden vorliegen. Eine sichere sowie saubere/wohnliche Atmosphäre und ein entsprechendes Raumkonzept tragen zur Erholung und Gesundung nach Gewalterfahrungen bei. Für die Beratung der Bewohnerinnen sowie für die pädagogische Arbeit mit den Kindern ist qualifiziertes Fachpersonal mit abgeschlossenem berufsspezifischem (Fach-)Hochschulstudium (z. B. Sozialarbeit, Sozialpädagogik) sowie mit Zusatzqualifizierungen für die professionelle Beratung einzusetzen. Die Mitarbeitenden müssen außerdem persönlich geeignet sein. Um umfassende Hilfe/ Unterstützung für die Frauen und Kinder zu gewährleisten und auch im Bedarfsfall spontan Aufnahmen in das Frauenhaus zu ermöglichen, ist das Vorhalten entsprechender personeller Ressourcen auch in der Nacht und an Feiertagen/Wochenenden als sog. Rufbereitschaft unabdingbar. Die Mitarbeitenden des Trägers haben zu jeder Zeit Zugang zu einem PKW, um im Bedarfsfall auch Betroffene abholen zu können oder zu Terminen begleiten zu können. Auf eine datenschutzkonforme Dokumentation ist zu achten. Für den Bedarfsfall müssen Kommunikationskanäle zu Ordnungsbehörden und Institutionen der sozialen und gesundheitlichen Versorgung sowie des Kinder- und Familienschutzes aufrechterhalten werden. Eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit bspw. mit der Polizei und Krankenhäusern sowie dem Amt für Soziales und Ausländerrecht und dem Jugendamt des Vogelsbergkreises wird vorausgesetzt. Die Verständigung mit Migrantinnen wird bei Bedarf durch professionelle Sprachmittlung sichergestellt. Weitere Eigenschaften/ Voraussetzungen Aufgrund der Eigenschaften des Vogelsbergkreises als dünn besiedelter Flächenlandkreis, wird vorausgesetzt, dass der zukünftige Standort des Frauenhauses möglichst mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht werden kann und darüber hinaus die nötige Anonymität/ Geheimhaltung ermöglicht, um die Bewohnerinnen ausreichend zu schützen. Die Entscheidung über den endgültigen Standort erfolgt deshalb in enger Abstimmung mit dem Vogelsbergkreis als zuständige Gebietskörperschaft und nur mit dessen Zustimmung.

Procédure
Appel d'offres restreint
Nature du contrat
Services
Lieu d'exécution
DE725
Lauréat
Hilfe für das verlassene Kind e.V.

Pouvoir adjudicateur

🏛 Kreisausschuss des Vogelsbergkreises, Lauterbach
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