Einzelaufträge Sprachmittlung
Description du marché
Das JobCenter Essen verfügt derzeit über verschiedene Standorte im Stadtgebiet Essen. Während der Öffnungszeiten des JobCenter Essen können durch die Fachkräfte des JobCenters Sprachmittler für Einzelaufträge für folgende Situationen beauftragt werden: - Es sind komplexe Sachverhalte zu klären - Es müssen u. U. verbindliche Absprachen getroffen werden - Es sind konfliktreiche und/oder besonders (kultur-)sensible Gespräche zu führen - Fachspezifisches Dolmetschen wird benötigt - Soziokulturelles Hintergrundwissen ist zu vermitteln - Länderspezifische Unterschiede sind zu erläutern - Ausgleich bei Kommunikationsstörungen ist gefordert - Es besteht die Auffassung, dass es nicht hilfreich oder ggf. sogar hinderlich ist, Verwandte, Bekannte oder eine ehrenamtliche Unterstützung zu beteiligen. Die Gespräche finden entweder in den Beratungsbüros der jeweiligen Standorte sowie in den Büros der JobCenter Mitarbeitenden statt. Da das JobCenter Quartiersarbeit leistet und Mitarbeitende dafür Beratungsgespräche bei Veranstaltungen oder zu Terminen der Quartiersarbeit führen müssen, können auch Einzelaufträge für die Quartiersarbeit nötig sein. Diese erfolgen über das Buchungssystem und werden genauso vergütet wie die anderen Einzelaufträge. Es handelt sich generell um die Unterstützung bei Kundengesprächen im Bereich der Antragstellung von SGB II Leistungen, von Leistungsangelegenheiten oder auch allgemeinen Angelegenheiten im Bereich der Arbeitsvermittlung. Die Sprachmittler unterstützen die Mitarbeitenden des JobCenters bei der Kommunikation mit Menschen mit Migrationshintergrund durch fachkundiges Dolmetschen und Vermittlung von soziokulturellen Fragen vor Ort. Im Einzelfall können auch Gespräche in den Räumlichkeiten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) in 47051 Duisburg stattfinden. Es handelt sich hierbei um die Unterstützung bei Kundengesprächen zur Abklärung der Erwerbsfähigkeit. Zusätzlich können Sprachmittler im Bedarfsfall auch im Rahmen von Telefonkonferenzen zu den terminierten Kundengesprächen im Bereich der Antragsstellung von SGB II Leistungen, von Leistungsangelegenheiten oder auch allgemeinen Angelegenheiten im Bereich der Arbeitsvermittlung nach vorheriger Buchung hinzugeschaltet werden. Die eingesetzten Sprachmittler führen die Gespräche im Fall von Telefonkonferenzen dann aus Gründen des Datenschutzes in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers durch. Für die Beauftragung stellt der Anbieter ein geeignetes Buchungsverfahren für alle Fachkräfte des JobCenters zur Verfügung, das Verfahren ist im Rahmen des Konzeptes zu erläutern. Termine können seitens der Fachkräfte des JCE für 30 Minuten oder 60 Minuten gebucht werden. In besonderen Ausnahmefällen kann ein Termin auch über 60 Minuten hinaus gebucht werden, die Abrechnung erfolgt für jede weitere angefangene Viertelstunde. Die Vorlaufzeit für die Buchung beträgt in der Regel mindestens 3 Arbeitstage. Eine Bestätigung des Termins seitens des Auftragnehmers ist erforderlich. Ein Storno der gebuchten Dienstleistung ist bis 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei möglich. Zu dem bevorstehenden Einsatz werden folgende Punkte mitgeteilt: - Beauftragendes JobCenter - Anlass - Ansprechpartner incl. Telefonnummer und Email-Adresse - Datum des Termins, Uhrzeit und Ort (Adresse des Dienstgebäudes, incl. Etage und Zimmer-Nummer) Zudem werden folgende Informationen zum Kunden mitgeteilt: - Nationalität - Sprache (und ggf. Dialekt, z.B. bei Kurdisch) - ggf. Geschlecht, Alter und Religion Bei sensibler Problematik werden ggf. weitere erforderliche Informationen mitgeteilt. Der zum Einsatz kommende Sprachmittler hat sich pünktlich am geforderten Einsatzort einzufinden. Sollte sich der Kunde nicht zum gebuchten Termin einfinden, ist mindestens eine Wartezeit von 15 Minuten zu erfüllen. Gemeinsam mit der zuständigen Fachkraft des JobCenters ist mit dem Kunden telefonisch Kontakt aufzunehmen. Der Nachweis über die Anwesenheit der Sprachmittler wird von der beauftragenden Fachkraft des JobCenters gegengezeichnet. Eine Auflistung der in der Regel erforderlichen Fremdsprachenkenntnisse ist als Anlage dem Los- und Preisblatt zu entnehmen. In absoluten Ausnahme- und Einzelfällen können folgende EU-Sprachen beauftragt werden: Englisch, Griechisch, Französisch, Spanisch, Italienisch und Niederländisch. Diese Ausnahmen dürfen nur auf Anfrage und in Abstimmung mit der zuständigen Dienstleistungsbetreuerin und der Qualitätssicherung des JobCenters beauftragt werden und befinden sich nicht im Buchungssystem des Auftragnehmers. Die Vertragslaufzeit ist vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025. Die Arbeitstage sind dem Los- und Preisblatt zu entnehmen.
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