Entsorgung von gefährlichen Abfällen
Description du marché
Die sogenannte "Chemikalienentsorgung" zur Entsorgung gefährlicher Sonderabfälle an der Universität Münster findet zwei Mal im Jahr statt, vorzugsweise in den Zeiträumen März/April und September/Oktober. Bisherige Erfahrungen haben gezeigt, dass ein Zeitraum von ca. 3 Wochen pro Chemikalienentsorgung einzuplanen ist. Es können zusätzlich ca. 5-6 weitere zwischenzeitliche Entsorgungen (Sonderentsorgungstermine) aus einzelnen Instituten, bei z. B. Erschöpfung der Lagerkapazität oder Auflösung von Arbeitskreisen, notwendig sein. Vereinzelt kann es auch zu einem Bedarf an "Einzelentsorgungsterminen" von einzelnen gefährlichen Abfällen, die aufgrund des Gefahrenpotentials nicht lange vor Ort gelagert werden können, kommen. Der erste Termin zur Chemikalienentsorgung im Rahmen dieser Leistungserbringung ist für März/April 2025 geplant. Erste Sonderentsorgungs- oder Einzelentsorgungstermine können bereits vorher, jedoch nicht vor dem 01.10.2024 notwendig sein. Die Sammlung und Verladung der Abfälle findet direkt vor Ort aus den Lagern der Erzeuger, also aller Einrichtungen und Institute der Universität Münster (Erzeuger-Nr. E 51506016/2; Universitätsklinikum ausgenommen), statt. Die Einrichtungen befinden sich alle im Stadtgebiet Münster. Der Lageplan der Universität steht unter folgendem Link zur Verfügung: Folgende externe Einrichtungen sind ebenfalls berechtigt über die Universität Entsorgungsleistungen anzufordern: https://www.uni-muenster.de/uv/uniaz/lageplan - Max-Planck-Institut (MPI) für molekulare Biomedizin, Röntgenstr. 20, 48149 Münster - E 515E0006/7 - Kunstakademie Münster, Leonardo Campus 2, 48149 Münster - E 51523709/0 Die Abfälle werden in unterschiedlichen Gebinden bis max. 60 kg oder 60 L gesammelt. Hierbei handelt es sich meistens um Kunststoffgebinde wie Fässer und Weithalsgefäße für Feststoffe oder Kanister für Flüssigkeiten. Altchemikalien werden i. d. R. in Originalgebinden zur Entsorgung abgegeben. Größere Gebinde, wie 200 L Fässer, kommen nur sehr selten vor. Die Arten der anfallenden Abfälle, die innerhalb dieses Loses entsorgt werden sollen, sind in Kapitel 9.3.1 zu finden. Die Mengen und Zusammensetzung der Abfälle variieren. Auch die Anzahl bezugsberechtigter Einrichtungen kann über den Vertragszeitraum variieren, z. B. durch Gründung neuer Zentren, Auflösung von Arbeitskreisen, etc. Die Entsorgungsmenge richtet sich nach dem tatsächlichen Abfallanfall. Es wird keine feste Entsorgungsmenge sowie kein Mindestumsatzvolumen vereinbart. Die in den Preisblättern angegebenen Mengen spiegeln aktuelle Erfahrungswerte wider. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Entsorgung der unter Los 1 fallenden Sonderabfälle entsprechend aller geltender rechtlicher Vorgaben durchzuführen, wie z. B. Kreislaufwirtschaftsgesetzt (KrWG), die Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV), der Europäische Abfallkatalog, die Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter und die Pflichten des Absenders, Verladers und Verpackers (Gefahrgut-Ausnahmeverordnung - GGAV), das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) und das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG).
Pouvoir adjudicateur
Recevoir les prochains marchés Services d'environnement & assainissement en Allemagne par email
Alerte quotidienne · 7 000 nouveaux marchés/jour
Pas de spam · Désabonnement en 1 clic