Entsorgungslogistik im Kreis Paderborn-Sammlung und Transport von kommunalen Abfällen
Description du marché
Gegenstand der Ausschreibung ist die Sammlung und der Transport von Restabfall, Bioabfall, Altpapier (PPK – Papier Pappe, Kartonagen) und von sperrigen Abfällen (Sperrmüll, Elektroaltgeräte, Altmetall) im Landkreis Paderborn inklusive damit verbundener Nebenleistungen. Die Abfälle, die Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind, stammen bei Los 1 aus folgenden Städten und Gemeinden : Delbrück, Hövelhof und Salzkotten. 1.1. Die Leistung umfasst insbesondere: • Abfuhr von Rest- , Bio- und Papierabfall („Behälter-gestützte Sammlung“) mit Behälteridentifikationssystem • Dienstleistungen Abfallbehälter, u. a. Auslieferung, Rücknahme und Reinigung inkl. Maßnahmen zur Behälteridentifikation • Abfuhr von sperrigen Abfällen („lose Sammlung“) • Handling Altpapier und Elektrogeräte • Verwertung Metallschrott. Die Abfuhr beinhaltet > bezogen auf Rest- und Bioabfälle die Anfahrten zum Entsorgungsgebiet, das Leeren der Abfallbehälter mit Behälteridentifikation, den Transport der eingesammelten Abfälle und das Abkippen der Abfälle beim Entsorgungszentrum Alte Schanze inklusive aller damit verbundenen Nebenleistungen, > bezogen auf Altpapier die Anfahrten zum Entsorgungsgebiet, das Leeren der Abfallbehälter mit Behälteridentifikation, den Transport der eingesammelten Abfälle und das Abkippen der Abfälle bei einer vom Auftragnehmer bereitgestellten Umschlagsanlage, sowie das weitere Handling bis zur Übergabe an Dritte inklusive aller damit verbundenen Nebenleistungen, > bezogen auf sperrige Abfälle die Abwicklung des Anmeldeverfahrens, die Anfahrten zu den Anfallstellen, das getrennte Einsammeln von Sperrmüll und Elektrogeräten (inkl. Elektrokleingeräte und Altmetall), den Transport des eingesammelten Sperrmülls zum Entsorgungszentrum Alte Schanze, den Transport der Elektrogeräte und Altmetalle zu einer vom AN bestimmten Anlage. 1.2 Leistungszeitraum: Leistungsbeginn ist der 01.01.2026. Die Leistungszeit beträgt jeweils sechs Jahre. Der reguläre Leistungszeitraum endet zum 31.12.2031. Die Vertragslaufzeit kann sich nach näherer Maßgabe des Entsorgungsvertrages einmalig um ein Jahr verlängern (Verlängerungsoption), somit längstens bis zum 31.12.2032. 1.3. Auftragsabwicklung Der A.V.E. Paderborn wird Vertragspartner des AN mit allen Rechten und Pflichten. Die Städte Delbrück und Salzkotten sowie die Gemeinde Hövelhof erhalten bezogen auf Los 1 jedoch ergänzende Rechte und Pflichten, welche die Abwicklung der vom AN zu erbringenden Leistungen betrifft. Die vorgenannten Städte und Gemeinden sind bezogen auf ihr Gebiet und die dort bereitgestellten Abfallgefäße, sowie die dort erfassten Abfälle und Wertstoffe befugt, alle vom AN erbrachten Leistungen zu überwachen, einzufordern, abzuwickeln und abzurechnen. Daraus ergibt sich für den AN die Verpflichtung, Abstimmungen, welche die konkrete Umsetzung von Leistungen innerhalb einer Kommune betreffen, z.B. Nachweis der durchgeführten Leerungen, die Änderungen des Behälterbestandes, die Abstimmung der Tourenplanung, die Nachholung der Abfuhr, Sonderabfuhren und die Abwicklung der Abholung sperriger Abfälle, direkt mit den jeweiligen Ansprechpersonen der Städte und Gemeinden vorzunehmen. 1.4 Entsorgungsgebiet Die betreffenden Städe Delbrück und Salzkotten und die Gemeinde Hövelhof sind als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) für die Sammlung der Abfälle zuständig; Der A.V.E. wiederum ist als örE für die Entsorgung bzw. die Verwertung der andienungspflichtigen Abfälle zuständig. Der AN hat sich vor Angebotsabgabe über die infrastrukturellen Gegebenheiten des Entsorgungsgebietes zu informieren. 1.5. Entsorgungsanlage (ausgenommen Altpapier, Elektrogeräte, Altmetall) Mit Ausnahme des Altpapiers, der Elektrogeräte und des Altmetalls sind die gesammelten Abfälle zu der nachfolgend vom AG benannten Entsorgungsanlage (= Zielanlage) zu liefern. Abfallverwertungs- und Entsorgungsbetrieb Kreis Paderborn (A.V.E. Eigenbetrieb) Entsorgungszentrum "Alte Schanze" 33106 Paderborn, Öffnungszeiten (Änderungen vorbehalten): Montag bis Freitag: 08:00 – 17:00 Uhr Samstag: 08:00 – 13:00 Uhr. Die Anlage kann mit branchenüblichen Sammel- bzw. Transportfahrzeugen bedient werden. Der AN hat sich vor Angebotsabgabe über die Gegebenheiten der Entsorgungsanlagen zu informieren. 1.6. Entsorgungsanlage für Altpapier Für das eingesammelte Altpapier gibt es keine vom AG vorgegebene Entsorgungsanlage (= Zielanlage). Der AN hat das gesammelte Altpapier zu einer von ihm gewählten Anlage zu transportieren und zur Abholung durch einen vom AG bestimmten Dritten bereitzustellen. Die Anlage muss auch für Zwecke der Abholung montags bis freitags von 08:00 – 17:00 Uhr geöffnet sein, außerdem ggf. samstags nach Bedarf, z.B. in Feiertagswochen. Der Betreiber muss bezogen auf die Lagerung und Umladung von Altpapier als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert sein. 1.7. Entsorgungsanlage für Elektrogeräte und Altmetall: Für die eingesammelten Elektrogeräte und das beigestellte Altmetall gibt es keine vom AG vorgegebene Entsorgungsanlage (=Zielanlage). Der AN hat die eingesammelten Gegenstände zu einer von ihm gewählten Anlage zu transportieren und die Verwertung entsprechend den abfallrechtlichen Vorschriften sicherzustellen. Elektrogeräte sind über das System der EAR einer zertifizierten Erstbehandlungsanlage zuzuführen. Sofern Elektrogeräte und Altmetalle vor einer Behandlung bzw. Verwertung gelagert werden, muss der Betreiber des Lager- bzw. Umschlagplatzes hierfür als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert sein.
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